Die Allianz Global Investors GmbH hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 20. November 2015 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf.
Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Allianz PIMCO Convertible Bonds | DE000A0ND6L9 | Allianz PIMCO Mobil-Fonds A (EUR) | DE0008471913 |
Fondsanteilen des „abgebenden Fonds“ können ab sofort über die FFB nicht mehr gekauft werden.
Anteilsverkäufe sind noch bis zum 7. November 2015 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Allianz Convertible Bonds
Fondsverschmelzung des „Allianz Convertible Bonds“ auf den „Allianz Mobil-Fonds“
Umwandlung des “Allianz Mobil-Fonds” in einen Feederfonds gemäß den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB)
Sehr geehrte Anteilinhaberin,
Sehr geehrter Anteilinhaber,
Sie halten Anteile an dem OGAW-Investmentfonds Allianz Convertible Bonds („Allianz Convertible Bonds“) in Ihrem Wertpapierdepot.
Die Verwaltungsgesellschaft des „Allianz Convertible Bonds“, Allianz Global Investors GmbH, hat beschlossen, den „Allianz Convertible Bonds“ am 20.11.2015 (dem „Verschmelzungsstichtag“) auf den OGAW-Investmentfonds Allianz Mobil-Fonds („Allianz Mobil-Fonds“) zu verschmelzen, der ebenfalls durch Allianz Global Investors GmbH verwaltet wird.
Mit Wirkung zum 29.01.2016 soll der „Allianz Mobil-Fonds“ anschließend in einen sogenannten „Feeder“-Fonds umgewandelt werden. Der „Allianz Mobil-Fonds“ wird daher ab dem 29.01.2016 nicht mehr direkt in die globalen Rentenmärkte investieren, sondern sich mit mindestens 95 % seines Fondsvolumens an dem Fonds „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ beteiligen, der wiederum direkt u.a. in die globalen Rentenmärkte investiert.
I. Informationen zur Verschmelzung des „Allianz Convertible Bonds“ auf den „Allianz Mobil-Fonds“ mit Wirkung zum 20.11.2015 gemäß §186 KAGB
Die Anteilklassen A (EUR) sowie P (EUR) des „Allianz Convertible Bonds“ werden nach folgendem Schema auf die entsprechende Anteilklasse A (EUR) des „Allianz Mobil-Fonds“ verschmolzen:
Allianz Convertible Bonds Allianz Mobil-Fonds
Anteilklasse ISIN/WKN Anteilklasse ISIN/WKN
A (EUR) DE000A0ND6L9 /A0ND6L wird
verschmolzen auf
A (EUR) DE0008471913/ 847191
P (EUR) DE0006292360 / 629236
Die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung der Fondsverschmelzung erfolgt am 09.10.2015 im Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der Website: www.allianzglobalinvestors.de.
Warum erfolgt die Fondsverschmelzung und die sich anschließende Umwandlung in einen Feederfonds?
Durch die beabsichtigte Verschmelzung des „Allianz Convertible Bonds“ möchte man ein größeres Fondsvolumen im aufnehmenden Fonds generieren. Dies hat dann den Vorteil, dass sich das verwaltete Vermögen des aufnehmenden Fonds „Allianz Mobil-Fonds“ erhöht. Folglich kann die Anlagestrategie im „Allianz Mobil-Fonds“ mit einem größeren Anlagevolumen umgesetzt werden. Dies ermöglicht es, Marktchancen noch umfassender und flexibler zu verfolgen und dient damit dem Interesse der Anteilinhaber.
Der aufnehmende Fonds des „Allianz Convertible Bonds“ – Allianz Mobil-Fonds – wird mit Wirkung zum 29.01.2016 zum Feederfonds des luxemburgischen OGAW-Fonds „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ (der „Masterfonds“). Der „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ hat wiederum die ähnliche Investment-Strategie wie der „Allianz Mobil-Fonds“.
Der „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ wird global vertrieben, wodurch sich das Fondsvolumen weiter vergrößern sollte. Durch diese Bündelung kann das Fondsmanagement die Anlagestrategie des „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ künftig mit einem größeren Anlagevolumen umsetzen. Dies ermöglicht es, Marktchancen noch umfassender und flexibler zu verfolgen, und dient damit dem Interesse der Anteileigner des „Allianz Mobil-Fonds“, der sich faktisch möglichst vollständig am Masterfonds und dessen Wertentwicklung beteiligen wird.
Gesetzliche Verkaufsunterlagen
Diesem Schreiben ist das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ des „Allianz Mobil-Fonds“ beigefügt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen zu den Anlagemöglichkeiten und dem Risikoprofil des Fonds. Daher sollten Sie den Inhalt der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ aufmerksam lesen. Der Jahresbericht des „Allianz Mobil-Fonds“ ist vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs des „Allianz Mobil-Fonds“ verfügbar. Der Halbjahresbericht steht zwei Monate nach Ablauf des Geschäftshalbjahres des „Allianz Mobil-Fonds“ zur Verfügung.
Die genannten Unterlagen sowie die Verkaufsprospekte der jeweiligen Fonds erhalten Sie bei Ihrem Berater oder können von Ihnen am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Informationsstellen in jedem Rechtsgebiet, in dem die Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen bzw. kostenlos angefragt werden. Außerdem stehen diese Unterlagen im Internet unter www.allianzglobalinvestors.de bzw. www.allianzgiregulatory.
eu für Sie bereit.
Die Fondsverschmelzung wird von einem Abschlussprüfer überprüft. Den genehmigten Verschmelzungsbericht stellen wir Ihnen gerne auf Rückfrage kostenfrei zur Verfügung. Er ist rund vier Monate nach dem Verschmelzungsstichtag verfügbar.
Änderungen im Portfolio des Fonds „Allianz Convertible Bonds“ im Zuge der Fondsverschmelzung Im Hinblick auf die Fondsverschmelzung erfolgt im Portfolio des „Allianz Convertible Bonds“ keine Anpassung an das Portfolio des „Allianz Mobil-Fonds“.
Kauf weiterer Anteile am „Allianz Convertible Bonds“
Die Ausgabe neuer Anteile am „Allianz Convertible Bonds“ wird am 09.10.2015 eingestellt. Somit werden letztmalig Kaufaufträge, die am 08.10.2015 bis 07.00 Uhr (MESZ) bei uns eingegangen sind, zum Anteilpreis vom 08.10. 2015 ausgeführt.
Verkauf von Anteilen am „Allianz Convertible Bonds“
Die Rückgabe von Anteilen am „Allianz Convertible Bonds“ ist bis zum 12.11.2015 bis 7.00 Uhr (MESZ) – wie gewohnt kostenfrei – möglich. Verkaufsaufträge werden letztmalig mit dem Preis vom 12.11.2015 abgerechnet.
Ab dem 13.11.2015 wird die Anteilrücknahme eingestellt.
Verkauf von Anteilen des „Allianz Mobil-Fonds“ nach dem Verschmelzungsstichtag und vor der Umwandlung in einen Feederfonds
Anteile des „Allianz Mobil-Fonds“, die Sie im Zuge der Fondsverschmelzung erhalten, können nach erfolgter Verbuchung in Ihrem Wertpapierdepot verkauft werden. Sie haben als Anteilinhaber des „Allianz Mobil-Fonds“ das Recht, wie bei Rückgaben üblich, die kostenlose Rücknahme Ihrer Anteile gegenüber Allianz Global Investors zu verlangen, gegebenenfalls sogar unter Anrechnung von Gebühren, die Ihnen zur Abdeckung der Rücknahmekosten entstanden sind.
Nach der Verschmelzung und vor der Umwandlung in einen Feederfonds wird die Anteilausgabe und Anteilrücknahme am 29.01.2016 und am 01.02.2016 eingestellt. Kauf- und Verkaufsaufträge, die am 28.01.2016 bis 07.00 Uhr (MEZ) bei uns eingegangen sind, werden zum Anteilpreis vom 28.01.2016 ausgeführt. Aufträge, die zwischen dem 28.01.2016 nach 07.00 Uhr (MEZ) und dem 01.02.2016 bis 18.00 Uhr (MEZ) eingehen, werden mit dem Preis vom 02.02.2016 abgerechnet.
Ab dem 02.02.2016 können Sie wie gewohnt Anteile des „Allianz Mobil-Fonds“ kaufen und verkaufen.
Ablauf der Fondsverschmelzung
Nach dem Verschmelzungsstichtag werden Ihrem Wertpapierdepot automatisch und kostenfrei, d.h. ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlags, Anteile am „Allianz Mobil-Fonds“ im Gegenwert ihrer bisherigen Anlage im „Allianz Convertible Bonds“ gutgeschrieben.
Hierzu wird der Wert Ihres Anteilbestands am „Allianz Convertible Bonds“ durch den Anteilpreis des „Allianz Mobil-Fonds“ geteilt. Das Ergebnis ist Ihr neuer Anteilbestand am „Allianz Mobil-Fonds“, der anschließend Ihrem Wertpapierdepot gutgeschrieben wird. Berechnungsgrundlage ist der am Verschmelzungstag ermittelte jeweilige Anteilpreis der beiden Fonds.
Am Verschmelzungsstichtag wird der „Allianz Convertible Bonds“ etwaige Erträge des laufenden Geschäftsjahres ausschütten.
Ihnen entstehen keine Kosten im Zusammenhang mit der Fondsverschmelzung.
Steuerneutrale Fondsverschmelzung
Der Erwerb von Anteilen des „Allianz Mobil-Fonds“ im Zuge der Fondsverschmelzung des „Allianz Convertible Bonds“ gilt aus steuerlicher Sicht grundsätzlich nicht als Neuerwerb. Dies bedeutet, dass bei einem späteren Verkauf der Anteile am „Allianz Mobil-Fonds“ der Preis und Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs der Anteile am „Allianz Convertible Bonds“ für die Ermittlung einer etwaigen Steuerpflicht von Erträgen maßgebend sind. Wenn Sie weitere steuerrechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Fondsverschmelzung für Sie persönlich haben, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Wie bereits zu Beginn dieses Schreibens dargelegt, soll unmittelbar nach der vollzogenen Verschmelzung des „Allianz Convertible Bonds“ auf den „Allianz Mobil-Fonds“, der „Allianz Mobil-Fonds“ anschließend in einen sogenannten Feederfonds mit Wirkung zum 29.01.2016 umgewandelt werden. Der „Allianz Mobil-Fonds“ wird daher ab dem 29.01.2016 nicht mehr direkt in die globalen Rentenmärkte investieren, sondern sich mit mindestens 95 % seines Fondsvolumens an dem luxemburgischen OGAW-Investmentfonds „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ beteiligen, der wiederum direkt u.a. in die globalen Rentenmärkte investiert.
II. Informationen zu der sich anschließenden Umwandlung des „Allianz Mobil-Fonds“ in einen Feederfonds
Der „Allianz Mobil-Fonds“ wird mit Wirkung zum 29.01.2016 zum Feederfonds des luxemburgischen OGAW-Fonds „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ (der „Masterfonds“) umgewandelt. Der „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ hat wiederum die gleiche Investment-Strategie wie der „Allianz Mobil-Fonds“. Der „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ wird global vertrieben, wodurch sich das Fondsvolumen weiter vergrößern sollte. Durch diese Bündelung kann das Fondsmanagement die Anlagestrategie des „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ künftig mit einem größeren Anlagevolumen umsetzen. Dies ermöglicht es, Marktchancen noch umfassender und flexibler zu verfolgen, und dient damit dem Interesse der Anteileigner des „Allianz Mobil-Fonds“, der sich faktisch möglichst vollständig am Masterfonds und dessen Wertentwicklung beteiligen wird .
Über die Hintergründe dieser Anpassung sowie die Auswirkungen für die Anleger möchten wir Sie im Folgenden informieren:
Vorab ein Hinweis: Keine Auswirkungen auf Chance/Risiko-Profil, Anlagestrategie und Kosten Durch die oben genannte Umwandlung des „Allianz Mobil-Fonds“ in einen Feederfonds ändert sich für Sie als Anleger faktisch nichts. Sie halten weiterhin Anteile am „Allianz Mobil-Fonds“, der wiederum nach erfolgter Umwandlung in einen Feederfonds in den Fonds „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ investiert. Dieser wiederum legt in vergleichbare Rententitel an, in welche derzeit seitens des „Allianz Mobil-Fonds“ investiert wird. Somit bleiben gleich:
– Fondsname
– Gebührenstruktur
*Es entstehen außer der Taxe d‘abonnement in Höhe von 0,01% p.a. keine zusätzlichen Kosten.
Bei einem Fondspreis von 100 € entspricht dies 1 Cent.
– Insolvenzschutz des Sondervermögen
– WKN und ISIN
– Spar- und Auszahlpläne
Rechtliche Grundlage der Umwandlung
Das KAGB ermöglicht es Fondsgesellschaften, sogenannte „Master-Feeder“-Strukturen einzurichten. Im Rahmen solcher Konstruktionen wird ein Masterfonds festgelegt, der eine bestimmte Anlagestrategie direkt am Kapitalmarkt umsetzt, beispielsweise im vorliegenden Fall durch Anlage in Renten in globalen Märkten. An diesem Masterfonds können sich dann einer oder mehrere Feederfonds beteiligen, ohne selbst direkt in die einzelnen Anlageinstrumenten investieren zu müssen.
Gemäß den Vorgaben des KAGB muss ein Feederfonds mindestens 85 % seines Fondsvermögens in einen Masterfonds investieren. Im Anlegerinteresse strebt Allianz Global Investors aber eine möglichst vollständige Beteiligung des „Allianz Mobil-Fonds“ am Masterfonds „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ an. Daher schreiben wir in den modifizierten Anlagebedingungen des „Allianz Mobil-Fonds“ über die gesetzliche Vorgabe hinaus eine Mindestanlage in den Masterfonds in Höhe von 95 % des Fondsvermögens fest.
Die verbleibenden 5% des Fondsvolumens des „Allianz Mobil-Fonds“ dienen vor allem der Vorhaltung liquider Mittel zur Bedienung laufender Anteilveränderungen.
In den geänderten Anlagebedingungen des „Allianz Mobil-Fonds“ wird daher u.a. in § 3 (Anlagegrenzen) nunmehr klargestellt, dass der Fonds zu mindestens 95% seines Fondsvermögens in Anteile des Masterfonds „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ investiert sein muss. Zudem wird unter § 4 (Derivate) der Anlagebedingungen nunmehr ausdrücklich geregelt, dass Derivate zukünftig nur noch ausschließlich zu Absicherungszwecken eingesetzt werden dürfen.
Die hierfür zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die entsprechenden Änderungen der „Besonderen Anlagebedingungen“ des „Allianz Mobil-Fonds“ mit Schreiben vom 25.09.2015 genehmigt.
Der vollständige Wortlaut der mit Wirkung zum 29.01.2016in Kraft tretenden „Besonderen Anlagebedingungen“ des Fonds „Allianz Mobil-Fonds“ wurde am 09.10.2015im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie auf unserer Internetseite (www.allianzglobalinvestors.de) veröffentlicht.
Die Wesentlichen Anlegerinformationen für den „Allianz Mobil-Fonds“ sowie für den „Allianz Euro Bond Short Term 1-3 Plus“ fügen wir diesem Schreiben als Anlage ebenfalls bei.
Kauf weiterer Anteile am „Allianz Mobil-Fonds“
Die Ausgabe neuer Anteile am „Allianz Mobil-Fonds“ wird am 29.01.2016 und 01.02.2016 eingestellt. Somit werden Kaufaufträge, die am 28.01.2016 bis 07.00 Uhr (MEZ) bei uns eingegangen sind, zum Anteilpreis vom 28.01.2016 ausgeführt. Aufträge, die zwischen dem 28.01.2015 nach 07.00 Uhr (MEZ) und dem 01.02.2016 bis 18.00 Uhr (MEZ) eingehen, werden mit dem Preis vom 02.02.2015 abgerechnet Verkauf von Anteilen am „Allianz Mobil-Fonds“
Die Rücknahme neuer Anteile am „Allianz Mobil-Fonds“ wird am 29.01.2016 und 01.02.2016 eingestellt. Somit werden Kaufaufträge, die am 28.01.2016 bis 07.00 Uhr (MEZ) bei uns eingegangen sind, zum Anteilpreis vom 28.01.2016 ausgeführt. Aufträge, die zwischen dem 28.01.2015 nach 07.00 Uhr (MEZ) und dem 01.02.2016 bis 18.00 Uhr (MEZ) eingehen, werden mit dem Preis vom 02.02.2015 abgerechnet.
Ab dem 02.02.2016 können Sie wie gewohnt Anteile kaufen und verkaufen.
IV. Information zur Änderung der Abrechnungszeit bei Anteilausgabe und –rücknahme Anteilabrufaufträge und Rücknahmeaufträge des „Allianz Mobil-Fonds“ werden derzeit noch an einem Wertermittlungstag bis 07:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) abgerechnet. Ab dem 29.01.2016 werden Anteilabrufaufträge und Rücknahmeaufträge des „Allianz Mobil-Fonds“ an einem Wertermittlungstag bis 18:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbekannten – am nächsten Wertermittlungstag festgestellten Ausgabepreis abgerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Allianz Global Investors GmbH