AGI hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 22. Februar 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Allianz Money Market Euro – AT – EUR | LU0092156115 | Allianz Treasury Short Term Plus – A – EUR | LU0178431259 |
Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 04. Januar 2016 gekauft und bis zum 09. Februar 2016 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro Fondsverschmelzung auf den Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro
Sehr geehrte Anteilinhaberin,
Sehr geehrter Anteilinhaber,
Sie halten Anteile an dem Fonds Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro in Ihrem Wertpapierdepot.
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro am 22. Februar 2016 (dem „Verschmelzungsstichtag“) auf den Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro zu verschmelzen.
Die Anteilklasse des Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro wird nach folgendem Schema auf die
entsprechende Anteilklasse des Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro verschmolzen:
Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Fondsverschmelzung erfolgte für Anleger mit Wohnsitz in Deutschland am 7. Januar 2016 in der Börsenzeitung.
Warum erfolgt die Fondsverschmelzung?
Der Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro als untergehender Fonds und der Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro als aufnehmender Fonds verfolgen ähnliche Anlageziele und Anlagegrundsätze. Durch die Verschmelzung der Vermögenswerte des untergehenden Fonds mit denen des aufnehmenden Fonds möchte man ein größeres Fondsvolumen generieren. Folglich kann die Strategie mit einem größeren Anlagevolumen umgesetzt werden. Dies ermöglicht es, Marktchancen noch umfassender und flexibler zu verfolgen und dient damit dem Interesse der Anteilinhaber.
Gesetzliche Verkaufsunterlagen
Diesem Schreiben ist das derzeit aktuelle Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ des Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro entsprechend der aufnehmenden Anteilklasse beigefügt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen zu den Anlagemöglichkeiten und dem Risikoprofil des Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro. Daher sollten Sie den Inhalt der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ aufmerksam lesen. Der Jahresbericht des Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro ist vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs verfügbar. Der Halbjahresbericht steht zwei Monate nach Ablauf des Geschäftshalbjahrs zur Verfügung.
Die genannten Unterlagen sowie die Verkaufsprospekte erhalten Sie bei Ihrem Berater oder können von Ihnen am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Informationsstellen in jedem Rechtsgebiet, in dem die Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen bzw. kostenlos angefragt werden. Außerdem stehen diese Unterlagen im Internet unter www.allianzglobalinvestors.de bzw. www.allianzgi-regulatory.eu für Sie bereit.
Die Fondsverschmelzung wird von einem Abschlussprüfer überprüft. Den genehmigten Verschmelzungsbericht stellen wir Ihnen gerne auf Rückfrage kostenfrei zur Verfügung. Er ist rund vier Monate nach dem Verschmelzungsstichtag verfügbar (nur in englischer Sprache).
Änderungen im Portfolio des Fonds Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro im Zuge der Fondsverschmelzung
Im Hinblick auf die Fondsverschmelzung wird das Portfolio des Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro ab dem 3. Februar 2016 an die Anlagepolitik des Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro angepasst. Alle notwendigen Umschichtungen erfolgen im Rahmen der Bestimmungen des derzeit gültigen Verkaufsprospekts des Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro.
Kauf weiterer Anteile am Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro
Die Ausgabe neuer Anteile am Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro wird am 7. Januar 2016 eingestellt. Somit werden letztmalig Kaufaufträge, die am 6. Januar 2016 bis 14.00 Uhr (MEZ) bei uns eingegangen sind, zum Anteilpreis vom 6. Januar 2016 ausgeführt.
Verkauf von Anteilen am Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro
Die Rückgabe von Anteilen am Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro ist bis zum 11. Februar 2016 bis 14.00 Uhr (MEZ) – wie gewohnt kostenfrei – möglich. Verkaufsaufträge werden letztmalig mit dem Preis vom 11. Februar 2016 abgerechnet. Ab dem 12. Februar 2016 wird die Anteilrücknahme eingestellt.
Verkauf von Anteilen des Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term
Plus Euro nach dem Verschmelzungsstichtag
Anteile des Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro, die Sie im Zuge der Fondsverschmelzung erhalten, können nach erfolgter Verbuchung in Ihrem Wertpapierdepot verkauft werden.
Ablauf der Fondsverschmelzung
Nach dem Verschmelzungsstichtag werden Ihrem Wertpapierdepot automatisch und kostenfrei, d.h. ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlags, Anteile am Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro im Gegenwert ihrer bisherigen Anlage im Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro gutgeschrieben.
Hierzu wird der Wert Ihres Anteilbestands am Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro durch den Anteilpreis des Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro geteilt. Das Ergebnis ist Ihr neuer Anteilbestand am Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro, der anschließend Ihrem Wertpapierdepot gutgeschrieben wird. Berechnungsgrundlage ist der am Verschmelzungstag ermittelte jeweilige Anteilpreis der beiden Fonds.
Am Verschmelzungsstichtag wird der Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro etwaige Erträge des laufenden Geschäftsjahres im Fonds wieder anlegen.
Ihnen entstehen keine Kosten im Zusammenhang mit der Fondsverschmelzung.
Steuerneutrale Fondsverschmelzung
Der Erwerb von Anteilen des Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro im Zuge der Fondsverschmelzung des Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro gilt aus steuerlicher Sicht grundsätzlich nicht als Neuerwerb. Dies bedeutet, dass bei einem späteren Verkauf der Anteile am Allianz Global Investors Fund – Allianz Treasury Short Term Plus Euro der Preis und Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs der Anteile am Allianz Global Investors Fund IX – Allianz Money Market Euro für die Ermittlung einer etwaigen Steuerpflicht von Erträgen maßgebend sind. Wenn Sie weitere steuerrechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Fondsverschmelzung für Sie persönlich haben, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat