Rechnet ein Vermittler oder ein Makler seinem Kunden nicht vor, wie sich die Umschichtung einer aktuellen Lebensversicherung in ein anderes Produkt auswirkt, kann der Kunde auf Schadenersatz klagen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Welche Folgen das Urteil für den Vertrieb haben könnte.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Versicherungsvertriebler bei einer Umdeckung von Vorsorgeprodukten einen Beratungsfehler begehen, wenn sie eine Vergleichsberechnung unterlassen (Aktenzeichen I ZR 274/16).
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