Tagesarchiv

Cash.Online: Erben: Pflichtteilsberechtigte dürfen Nachlassakte einsehen

Pflichtteilsberechtigte haben das Recht die Verfahrensakten des Erbscheinsverfahrens einzusehen. Darauf weist die Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hin. Das deutsche Erbrecht ermöglicht es Erblassern, ihre nächsten Angehörigen (also Ehefrau, beziehungswiese -mann, Kinder, Enkelkinder und wenn es diese nicht gibt, Eltern) durch ein Testament zu enterben. Diese Personen haben dann zwar kein Mitbestimmungs- und Zugangsrecht und sind von der Rechtsnachfolge ausgeschlossen. Sie haben aber als  Pflichtteilsberechtigte dennoch einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Ihnen der sogenannte Pflichtteil – die Hälfte …

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Stiftungsexperte Thorsten Klinkner: Familienstiftung – Der freie Stifter-Wille entscheidet

Der Stiftungszweck ist das Herz der Familienstiftung.  Der Stifter allein legt fest, wofür die Familienstiftung stehen soll und wie die Stiftung Ihren Zweck verwirklicht. Spricht man in Deutschland mit Unternehmern und ihren Familien über Stiftungen, gibt es viel Unsicherheit. Zum einen sind die Möglichkeiten, Stiftung und Unternehmen zu verzahnen, generell bei den allermeisten Unternehmenslenkern noch nicht als strategisches Instrument zur langfristigen Steuerung einer Ertragsquelle angekommen. Und zum anderen bestehen bei denen, die sich schon einmal (oberflächlich) über das Stiftungsthema informiert …

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