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Das Investment: So werden Finanzberater „unfreiwillig“ umsatzsteuerpflichtig

Klassische Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler müssen sich zukünftig auch mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) auseinandersetzen. Denn Service-Gebühren sind anders als Provisionen umsatzsteuerpflichtig, erklärt Steuerberater Volker Schmidt. DAS INVESTMENT.com: Welche Rolle spielte die Umsatzsteuer bislang für klassische Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler? Volker Schmidt: Das Thema hat im Grunde genommen keine Rolle für sie gespielt, da sie noch keine Service-Gebühren verlangt hatten. Denn Provisionen für 34d- und 34f-Vermittler waren und bleiben umsatzsteuerfrei. Anders ist die Situation bei den Honorarberatern, deren Honorare umsatzsteuerpflichtig sind.

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