Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für die Änderungen der Mifid-II-Richtlinie präsentiert. Darin finden sich auch die neuen Pflichten in Sachen Nachhaltigkeit, die künftig in der Anlageberatung gelten sollen. Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (22. April) die finalen Entwürfe zur Änderung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II vorgelegt. Neben zahlreichen weiteren Vorschlägen konkretisiert die Kommission auch die Regelungen für den Vertrieb von nachhaltigen Finanzprodukten, die von der Branche mit Spannung erwartet worden waren.
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