Nun ist es amtlich: Die Umsetzung der europäischen Vertriebsrichtlinie IDD, die eigentlich am Freitag nächste Woche in Kraft treten sollte, wird verschoben – sehr zum Verdruss eines Branchenverbandes. Bereits im vergangenen Herbst war eine Verschiebung der IDD-Umsetzung vermutet worden. Gestern haben die EU-Botschafter eine Übereinkunft bestätigt, dass die Umsetzungsfrist verschoben wird. Dies erfolgt auf Vorschlag der EU-Kommission. Es erfolgt eine Verschiebung der Pflicht der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben bis zum 1. Juli. Die Anwendung hat dann bis spätestens 1. Oktober zu erfolgen.
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Euro FundResearch „MiFID 2: Was hat der Gesetzgeber bereits geregelt? Was ist noch offen?“
Der Bundestag hat den Entwurf zum 2. FiMaNoG in zweiter und dritter Beratung angenommen. Damit hat die Umsetzung der MiFID 2 in deutsches Recht eine der letzten Hürden genommen. Einer termingerechten Umsetzung dürfte nichts mehr im Wege stehen.Der Bundestag hat den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) in zweiter und dritter Beratung angenommen. Den Beratungen lag die Beschlussempfehlung samt Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucksache 18/11775 vom 29. März 2017) zugrunde.
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