Die ESMA will mit ihren neuen Leitlinien zur Namensgebung für ESG-Fonds gegen Greenwashing vorgehen. Die Branche muss nun die Namen ihrer Fonds genau überprüfen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sorgt mit ihren neuen Leitlinien für Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, für Aufregung in der Finanzbranche. Hintergrund: Die ESMA ist der Ansicht, dass es zu viele Fonds gibt, die schon allein durch ihre Namensgebung “Greenwashing” betreiben.
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Citywire: BaFin erneuert Mindestanforderungen an Compliance-Funktion mit umfangreichem Qualifikationsnachweis
Die BaFin aktualisiert das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell. Insbesondere betont das Institut die Anforderungen an die Qualifizierung von Mitarbeitern mit Tests sowie den Ausweis der Aktualität der Qualifikation vor dem Kunden. Damit passt das Institut die Pflichten an die aktuelle Rechtsentwicklungen ausgehend von MiFID II und anderen Gesetzen und Verwaltungspraktiken an. Hervorzuheben seien zudem die zusätzlichen Module, die auf neue Leitlinien der ESMA zurückgehen. …
Lesen Sie mehr »Citywire: BaFin wendet ESMA-Leitlinien bei Produktüberwachung an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernimmt die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hinsichtlich der Produktüberwachung (Product Governance), also der Entwicklung und Vertriebssteuerung von Finanzinstrumenten.Gemäß Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 2 von MiFID II müssen Konzepteure (Manufacturers) und Vertreiber (Distributors) von Finanzinstrumenten ein Produktfreigabeverfahren vorhalten, um zu verhindern, dass ihre Interessen mit denen ihrer Kunden kollidieren.
Lesen Sie mehr »Citywire: MiFID-II-Kolumne von Markus Lange: Erster echter Lackmustest beim WpHG droht schon 2018
Nach mehrjähriger Vorbereitung und langwierigen Diskussionen sind die umfassenden und detaillierten Neuregelungen anwendbar, die MiFID II und MiFIR mit sich bringen. Das schließt mannigfache konkretisierende Regeln mit ein. Für den Bereich des Anlegerschutzes sind dies insbesondere die drei Delegierten Rechtsakte der EU-Kommission aus April und Mai 2016 – eine inzwischen in nationales Recht umgesetzte Richtlinie sowie zwei unmittelbar anwendbare Verordnungen. Für den Rechtsanwender in Deutschland finden sich die maßgeblichen nationalen Umsetzungsvorschriften im WpHG und in der WpDVerOV, außerdem in ergänzenden …
Lesen Sie mehr »Citywire: BaFin wird ESMA-Leitlinien bei Transaktionsmeldungen und Aufzeichnung anwenden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bezüglich der Transaktionsmeldungen, Aufzeichnung von Auftragsdaten und Synchronisierung der Uhren anwenden. Es geht konkret um die Artikel 26 und 25 der Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) sowie Artikel 50 Absatz 2 der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID 2). Die ESMA-Leitlinien betreffen alle drei Vorgaben und beschreiben sowohl konkrete Geschäftsszenarien als auch die Inhalte, mit denen die Meldefelder zu befüllen seien, sowie …
Lesen Sie mehr »Das Investment: Mifid II: So stellt sich die Esma die Zielmarktbestimmung vor
Die europäische Wertpapieraufsicht Esma hat Leitlinien zur Bestimmung des Zielmarktes unter Mifid II veröffentlicht: Anbieter von Finanzmarktprodukten sollen sich schon bei Produktauflage überlegen, für wen sich ihr Produkt eignet. Welche Kriterien sie berücksichtigen müssen, erklärt Julia Backmann, Abteilungsdirektorin Recht beim BVI, in diesem Video.
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