SJB | Korschenbroich, 24.01.2022. Haftungsdächer sind im Zusammenhang mit einer steigenden Zahl regulatorischer Anforderungen sehr gefragt. Doch ist eine eigene BaFin-Lizenz für die Finanzportfolioverwaltung zwingend notwendig, wenn man als Unternehmen wachsen und ein professionelles Bild nach außen abgeben will? Oder führt die Inanspruchnahme nicht auch zu weniger Flexibilität durch die entstandene Abhängigkeit zum Haftungsdach?
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Fundview: So stellt sich die SJB FondsSkyline neu auf
Nach dem Tod des Firmengründers und persönlich haftenden Gesellschafters Gerd Bennewirtz hat die 1989 gegründete SJB FondsSkyline Ende Dezember 2018 ihre 32er-Lizenz der BaFin zurückgegeben und ist unter das Haftungsdach BfV Bank für Vermögen getreten. Dadurch spart das Unternehmen Kosten im regulatorischen Bereich. Außerdem fokussiert sich die SJB FondsSkyline durch eine Reduzierung ihrer Fonds-Palette auf ihre Stärken. Sebastian Zimmermann, Leiter Investment und Research, erläutert dies im Gespräch.
Lesen Sie mehr »Das Investment: Vorstände von BCA und BfV im Interview: „Mit diesem Thema müssen sich 34f-Vermittler bald stärker beschäftigen“
Ab 2021 sollen Vermittler mit einer Lizenz nach den Paragrafen 34f oder 34h Gewerbeordnung unter Bafin-Aufsicht kommen. Im Interview mit DAS INVESTMENT erläutern die Vorstände des Maklerpools BCA und der hauseigenen Bank für Vermögen, wie man sich in Pool und Haftungsdach auf die Neuordnung vorbereitet.
Lesen Sie mehr »Citywire: Bank für Vermögen schafft zwei neue Bereiche und stärkt Beratung
Die Bank für Vermögen (BfV) hat sich strategisch neu positioniert. Künftig will das Unternehmen besonders eine individuelle und unabhängige Finanzberatung stärken. Profitieren sollen davon besonders die Partner der BfV. Zur Neuausrichtung hat die Bank zwei neue Bereiche geschaffen: Den Bereich Operational Excellence, unter dem etwa das Haftungsdach der Gesellschaft zusammengefasst ist, und das Gebiet Investment Excellence, unter dem zum Beispiel die Vermögenverwaltung und Robo-Advice gebündelt wird.
Lesen Sie mehr »Das Investment: 34fler sollen zügig unter Bafin-Aufsicht kommen
Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Die Bundesregierung hat ihren Plan, 34f-Vermittler der Bafin zu unterstellen, weder vergessen, noch will sie damit länger warten. Ihre aktuelle Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion birgt Sprengkraft. „Die Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über die Bafin an.“ Dieser Satz hat es in sich. Er steht in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler und der FDP-Bundestagsfraktion, die DAS INVESTMENT exklusiv vorliegt.
Lesen Sie mehr »Citywire: Maklerpool BCA positioniert sich zum neuen FinVermV-Entwurf
Der Finanzmaklerpool BCA hat sich zum neuen Entwurf der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) aufgestellt. Das Unternehmen sieht sich gut vorbereitet auf das neue Regelwerk, das MiFID II in Deutschland umsetzten soll. Eine Herausforderung für Anlagevermittler sei aber vor allem die Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen. Dabei gäbe es keinen Unterschied zwischen Banken und freien Vermittlern mit 34f-Lizenz. Das bedeute, dass sämtliche Telefongespräche und elektronische Korrespondenzen aufgezeichnet werden müssen. Auch gäbe es dazu keine Übergangsfristen.
Lesen Sie mehr »Finanzwelt: Neuartiges Vertriebsmodell von Mayflower
Um auf den Wandel in der freien Finanzberatung zu reagieren, schafft die Mayflower Capital AG ein für den deutschen Markt völlig neues Geschäftsmodell. Die Hierarchie wird dabei komplett abgeschafft. Statt wie häufig bei Finanzvertrieben üblich müssen die Berater im neuen Modell von Mayflower ihre Provisionen nicht mehr an obere Hierarchien abgeben. Die Berater bekommen zudem ein Haftungsdach geboten und werden durch die Community und den Austausch unter Kollegen unterstützt. “Der Markt für freie Finanzberatung wandelt sich derzeit stark.
Lesen Sie mehr »Citywire: Nach dubiosen Geschäften? Schwäbischer Finanzdienstleister gibt 32er-Lizenz der BaFin ab
Seit Februar 2018 scheint der schwäbische Finanzdienstleister Varian defensive capital (VDC) aus Pöttmes seine Zulassung als Finanzportfolioverwaltung mit 32er-Lizenz der BaFin abgegeben zu haben. Entsprechend wird das Unternehmen nicht mehr auf der aktuellen BaFin-Liste der zugelassenen Finanzdienstleister gelistet. Die Abgabe der entsprechenden Lizenz bestätigt auch die Frankfurter Anwaltskanzlei LSS – Rechtsanwälte. Die VDC habe die Erlaubnis zur Erbringung erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen verloren und sämtlichen Vermittlern gekündigt. Nach Informationen des Handelsblatts und der Anwaltskanzlei LSS – Rechtsanwälte sei die VDC als Haftungsdach für …
Lesen Sie mehr »Citywire: Vermögensverwalter gibt §32 KWG-Lizenz ab und geht unter Haftungsdach
Der baden-württembergische Vermögensverwalter Investmentberatung Tungl-Sontag gibt seine §32er KGW-Lizenz ab und schlüpft unter das Haftungsdach bei Netfonds. Das hat Citywire Deutschland in Erfahrung gebracht. „Durch die bevorstehende Umstellung im Rahmen von MiFID II ist durchaus ein gewisser Trend zu beobachten, dass kleinere Vermögensverwalter sich entscheiden die eigene KWG-Lizenz zurückzugeben und zukünftig die Dienstleistung eines Haftungsdach zu nutzen“, so Peer Reichelt, Geschäftsführer bei NFS Netfonds Financial Service und Vorstand bei Netfonds, im Gespräch mit Citywire Deutschland. In diesem Zuge könne ein Vermögensverwalter zum einen …
Lesen Sie mehr »CashOnline: MiFID II: Neue Vergütungsvereinbarungen mit Vermittlern unterm Haftungsdach
Die Umsetzung der MiFID II durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz Anfang 2018 bringt viele Änderungen mit sich – auch für Vermittler, die ihre Tätigkeit unter einem Haftungsdach erbringen. Der wahrscheinlich schwerwiegendste Punkt betrifft dabei das Thema Vergütungen. Insgesamt wird das Thema Vergütungen brenzliger. Die Regelungen, unter welchen Anbieter Vergütungen zahlen und wie diese Vergütungen ausgestaltet sein dürfen, werden immer strenger. Zukünftig haben sich Vergütungen dabei im Rahmen des Paragrafen 63 Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz zu bewegen. Bestmögliches Kundeninteresse. Im Ergebnis sind Anbieter danach zukünftig gehalten, ihre Vergütungsmodelle so zu gestalten, dass …
Lesen Sie mehr »Das Investment: Mifid II: Die wichtigsten Änderungen für Vermittler unterm Haftungsdach
Die Umsetzung der Mifid II durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz Anfang 2018 steht kurz bevor. Vermittler, die ihre Tätigkeit unter einem Haftungsdach erbringen, sind dabei direkt von den gesetzlichen Neuerungen betroffen. Mit dem vorliegenden Artikel zeigen wir die wichtigsten Änderungen auf. • Änderung der Vergütungsregelungen Haftungsdächer dürfen nach der gesetzlichen Neuregelung keine Anreize dafür setzen, dass einem Privatkunden ein bestimmtes Anlageprodukt empfohlen wird, obwohl ein anderes Produkt besser für den Kunden geeignet ist. Insbesondere Verkaufsziele oder Vergütungsvereinbarungen, die dies begünstigen würden, …
Lesen Sie mehr »Das Investment: 34f-Finanzberater unter Bafin-Kontrolle? „Damit hätten die Banken ihre lästige Konkurrenz unter Kontrolle“
SJB | Korschenbroich, 27.02.2015. Die Regulierung der Finanzanlagenvermittler über die Gewerbeordnung steht auf dem Prüfstand. Banken und Verbraucherschützer fordern, die Vermittler unter die Aufsicht der Bafin zu stellen. Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, nimmt Stellung. DAS INVESTMENT.com: Der Bundesrat empfiehlt, die 34f-Vermittler künftig von der Bafin kontrollieren zu lassen. Im Zuge des anstehenden Kleinanlegerschutzgesetztes fordern dies auch Verbraucherschützer und Bankenvertreter. Warum? Frank Rottenbacher: Offiziell heißt es, die zunehmende Komplexität des Finanzmarktes und der dort vertriebenen Finanzanlagenprodukte machten es …
Lesen Sie mehr »Kundenfrage: Haften SJB Botschafter für Zuführung?
SJB Botschafter führen potenzielle Interessenten der SJB FondsStrategien der SJB FondsSkyline 1989 e.K. fortlaufend zu. Dabei erfolgt die Beratung ausschließlich über angestellte SJB FondsSpezialisten. Eine Haftung für SJB Botschafter halten wir für nahezu ausgeschlossen, wenn wie vereinbart keine Beratung seitens der SJB Botschafter stattfindet. Der Grundsatz allgemeine lautet: Keine Beratung! Keine Haftung! Hintergrund war eine Anfrage ehemalig gebundener Infinus-Vermittler, die sich aktuell Schadensersatzansprüchen von Anlegerschutzanwälten ausgesetzt sehen. Nach erster anwaltlicher Auskunft und vorbehaltlich der Einzelfallüberprüfung sollten hier im Regelfall, …
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