Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt Thomas Zwingmann aus Nürnberg sein Einlagengeschäft und die Finanzportfolioverwaltung weiter zu betreiben und fordert ihn zur Abwicklung auf. Zwingmann bot unter dem Namen New York International Traders, Inc. die Aktien des Unternehmens an. Er versprach den Anlegern, ihnen die Aktien zu einem zuvor festgelegten Preis später wieder abzukaufen. Durch die Annahme der Gelder, deren unbedingte Rückzahlung er versprach, betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist zudem verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig per Banküberweisung …
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Citywire: Nach dubiosen Geschäften? Schwäbischer Finanzdienstleister gibt 32er-Lizenz der BaFin ab
Seit Februar 2018 scheint der schwäbische Finanzdienstleister Varian defensive capital (VDC) aus Pöttmes seine Zulassung als Finanzportfolioverwaltung mit 32er-Lizenz der BaFin abgegeben zu haben. Entsprechend wird das Unternehmen nicht mehr auf der aktuellen BaFin-Liste der zugelassenen Finanzdienstleister gelistet. Die Abgabe der entsprechenden Lizenz bestätigt auch die Frankfurter Anwaltskanzlei LSS – Rechtsanwälte. Die VDC habe die Erlaubnis zur Erbringung erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen verloren und sämtlichen Vermittlern gekündigt. Nach Informationen des Handelsblatts und der Anwaltskanzlei LSS – Rechtsanwälte sei die VDC als Haftungsdach für …
Lesen Sie mehr »Capitalinside: Was sich 2018 beim Sachkundenachweis ändert
b dem 03. Januar 2018 gelten neue Sachkundeanforderungen für Mitarbeiter von Finanzdienstleistern. Zwar liegt die entsprechende WpHG-Mitarbeiteranzeige-Verordnung noch immer nur in der Entwurfsfassung vor, wegen der noch zu treffenden Vorbereitungen hat der Verband unabhängiger Vermögensverwalter seine Mitglieder jedoch bereits jetzt in einem Rundschreiben zum Thema informiert.Demnach sind statt bisher drei künftig fünf Funktionen nachweispflichtig.
Lesen Sie mehr »Euro Fund Research: MiFID II: Zu welchen Veranstaltungen dürfen Berater noch gehen?
FundResearch fragt nach, Experten antworten: Jeden Monat stellen wir unseren zwei Experten Dr. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Gründer von Waigel Rechtsanwälte und Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Diesen Monat geht es um nichtmonetäre Vorteile.Der Besuch von Veranstaltungen ist aus Sicht der MiFID II insoweit relevant, als es sich um nichtmonetäre Vorteile handeln kann. Nichtmonetäre Vorteile können – neben monetären Vorteilen wie insbesondere Provisionen – als Zuwendungen bzw. Anreize …
Lesen Sie mehr »Das Investment: Wie Provisionen die Beratung verbessern – 4 Ansätze nach Mifid II
Wenn Anlageberater künftig weiterhin Provisionen annehmen, müssen sie laut den Bestimmungen der Mifid II nachweisen, dass dies der Verbesserung der Beratungsqualität und somit dem Kunden dient. Wie geht das? Zuwendungen, Provisionen und Kick-Backs bleiben nach den Mifid-II-Bestimmungen außerhalb der Finanzportfolioverwaltung und außerhalb der unabhängigen Anlageberatung weiterhin erlaubt. Sie müssen jedoch zwingend zu einer Qualitätsverbesserung führen. „Die europäischen Behörden waren ursprünglich einmal der Auffassung, dass eine Verwendung der Zuwendungen fu¨r die Aufrechterhaltung des normalen Geschäftsbetriebs wie Miete oder Personalkosten nicht das …
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