Der Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) soll 2016 in Kraft treten. Doch der bisherige Gesetzentwurf weist zahlreiche gravierende Schwächen auf. Rolf Tilmes, Vorstand beim deutschen Finanzplaner-Verband FPSB, fordert deshalb bei verschiedenen Punkten Nachbesserungen. „Gut gedacht, aber leider nicht gut gemacht“ – so könnte man in aller Kürze den Gesetzentwurf zum Paragrafen 34i Gewerbeordnung zusammenfassen. Mit dem Entwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Demnach müssen sich Vermittler und Darlehensgeber von Wohnimmobilienkreditverträgen auf gravierende Neuerungen einstellen.
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