Auch die Deutschen müssen die Staatsanleihenkäufe der Europäische Zentralbank unterstützen – und müssen für Verluste zahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Damit wiesen die Richter mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm ab. Die Europäische Zentralbank (EZB) darf im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihenkäufe stützen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm ab, stellte seine Durchführung aber unter Bedingungen. Damit schlossen sich die Karlsruher Richter in den wesentlichen Punkten einem Urteil des Europäischen …
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