Tagesarchiv

Das Investment: 3. Januar 2018 – Mifid II wird wirksam

Oberstes Ziel von Mifid II ist Transparenz und Verbraucherschutz. Dabei bringen die Regeln der EU-Richtlinie einen merkbaren Einschnitt für die Finanzberatungsbranche mit sich. Die Mifid-II-Regeln müssen ab heute verbindlich angewendet werden. Ab heute sind die Regeln von Mifid II und der begleitenden EU-Verordnung Mifir verbindlich. Der Termin für den verbindlichen Start wurde schon einmal um ein Jahr verschoben: Ursprünglich war der 3. Januar 2017 als Starttermin vorgesehen gewesen. Im Mai 2016 verständigten sich Unterhändler des EU-Parlaments mit Vertretern der nationalen Regierungen …

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Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Credit Suisse Asset Management

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds: Fondsname WKN ISIN Credit Suisse (Lux) Global Value Bond Fund BH CHF A0YHWS LU0458988655 Credit Suisse (Lux) Global Value Bond Fund BH EUR A0YHWR LU0458988812 Credit Suisse (Lux) Global Value Bond Fund AH EUR A1W6LN LU0953015251 Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.

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Focus Online: Alarm-Szenario für fallenden Pipeline-Druck: Wenn Putin uns kaltstellt, gilt dieser Notfallplan für Deutschland

SJB | Korschenbroich, 13.10.2014. Wenn Deutschland das Gas ausgeht, reißt die Bundesregierung die Macht über Deutschlands Speicher und Pipelines an sich. Für den Ernstfall hat Berlin einen Notfallplan entwickelt. FOCUS Online zeigt, wie hart der Staat durchgreifen würde, wenn Russland den Gashahn zudreht. Fast 40 Prozent seines Gasbedarfs bezieht Deutschland aus Russland. Wegen der Ukraine-Krise ist die Angst groß, dass Russlands Präsident Wladimir Putin die Lieferungen nach Deutschland stoppen könnte. Die Bundesregierung mahnt zur Ruhe: Schließlich seien die deutschen Gasspeicher …

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Das Investment: Kann das Zusammenspiel ernsthaft funktionieren?

SJB | Korschenbroich, 03.06.2014. Am 20. März 2014 haben sich Rat und Europäisches Parlament auf die Ausgestaltung des SRM, dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken, geeinigt. Er stellt die zweite, essentielle Säule der europäischen Bankenunion dar. Ziel des SRM ist es, finanziell in Schieflage geratene Banken möglichst ohne oder zumindest nur mit geringen Kosten für die Steuerzahler abzuwickeln.

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