Tagesarchiv

Das Investment: Abgeltungssteuer soll fallen – allerdings nur bei Zinserträgen

Die Forderung wurde seit Längerem parteiübergreifend gestellt: Kapitalerträge sollen nicht mehr per Abgeltungssteuer, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Das Abschlusspapier der Sondierungsgespräche für eine möglichen großen Koalition enthält jetzt einen entsprechenden Plan – allerdings nur für Zinserträge. Das Thema Abgeltungssteuer schaffte es in den vergangenen Jahren immer mal wieder auf die politischen Agenda: Die Abgeltungssteuer – also 25 Prozent Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – solle abgeschafft werden, forderten Politiker parteiübergreifend.

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Capitalinside: Investmentsteuerreform: So lassen sich 100.000 Euro Freibetrag optimal nutzen

Für Anleger ist der 1. Januar 2018 ein wichtiges Datum. Dann wird die Reform das Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Eine zentrale Veränderung für Privatanleger ist dabei die Behandlung von Kursgewinnen mit Fonds, die vor 2009 angeschafft wurden (sogenannte Altanteile).Nur noch bis zum 31.12.2017 gilt für diese Altfonds die Regelung, dass Finanzämter bei realisierten Kursgewinnen grundsätzlich außen vor bleiben. Bei Verkäufen ab 2018 unterliegen auch die Kursgewinne solcher Altfonds der Besteuerung. Aktuell gilt dafür der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, hinzu kommen 5,5 Prozent …

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