Viele Versicherungsmakler fragen sich aktuell, ob sie ab Ende Mai einen Datenschutzbeauftragten benötigen – denn dann wird die Datenschutzgrundverordnung scharf geschaltet. Der Vermittlerverband AfW hat bei den Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer nachgefragt. Am 25. Mai werden nach zweijähriger Übergangszeit die Regeln der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) verbindlich. Sie soll den Datenschutz europaweit auf ein neues Fundament stellen. An vielen Stellen bleibt die Verordnung allerdings vage.
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Das Investment: Datenschutz: Was Fondsgesellschaften jetzt tun müssen
Christian Maaß, Syndikusanwalt der Unternehmens- und IT-Beratung Connos, erklärt, worauf Kapitalverwaltungsgesellschaften ab dem 25. Mai in Sachen Datenschutz achten müssen.Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit – auch für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Damit müssen die Betriebsabläufe einer KVG nicht unbedingt auf den Kopf gestellt werden – denn das Schutzniveau in Deutschland war zuvor auch schon hoch. Doch das Thema DSGVO sollte auch nicht leichtfertig abgetan werden.
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