Ein Makler braucht einen neuen Kunden nicht aufzuklären, wenn kein bestimmter Anlass besteht: Nach einem Urteil des OLG Frankfurt sind Makler ohne Weiteres weder zur Führung von Jahresgesprächen noch zu einer Risikoanalyse bei der Übernahme laufender Verträge in die Betreuung verpflichtet, erklärt Jürgen Evers, Partner bei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte. Streitfall: 1996 hatte ein Kunde eine Hausratpolice abgeschlossen. Umzugsbedingt war der Vertrag 2003 von einem Makler erweitert worden, der später sein Geschäft aufgegeben und auf den beklagten Makler übertragen hatte. …
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Das Investment: Wem gehört der Maklerbestand im Pool?
SJB | Korschenbroich, 02.07.2015. Den Begriff „Bestand“ gibt es im juristischen Sinne nicht, meint Oliver Pradetto, Chef des Maklerpools Blau direkt. Wem der juristisch nicht existente Bestand in welchen Fällen gehört und was Makler machen können, um sich abzusichern. Wem gehört der Maklerbestand im Pool? Auf diese Frage gibt es nur eine klare Antwort: Kommt darauf an. In den meisten Fällen wird der Bestand des Maklers über die Anbindung des Pools verwaltet. Der Makler hat kein Vertragsverhältnis gegenüber der Gesellschaft. …
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