Im Check24-Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Geschäftsmodell des Online-Vergleichsportals bestätigt und lediglich Änderungen bei der Mitteilung der Erstinformation gefordert. „Ein Grundsatzurteil für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler, die über ihre Webseite Verträge vermitteln“, meint Rechtsanwalt Norman Wirth. Der Fall Die Check24 Vergleichsportal GmbH wurde vom Bund der deutschen Versicherungskaufleute (BVK) abgemahnt und dann im Rahmen eines Wettbewerbsprozesses verklagt.
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