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Das Investment: Datenschutz: Was Fondsgesellschaften jetzt tun müssen

Christian Maaß, Syndikusanwalt der Unternehmens- und IT-Beratung Connos, erklärt, worauf Kapitalverwaltungsgesellschaften ab dem 25. Mai in Sachen Datenschutz achten müssen.Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit – auch für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Damit müssen die Betriebsabläufe einer KVG nicht unbedingt auf den Kopf gestellt werden – denn das Schutzniveau in Deutschland war zuvor auch schon hoch. Doch das Thema DSGVO sollte auch nicht leichtfertig abgetan werden.

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