Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat keine Einwände gegen die Anleihekaufprogramme der EZB. Seine lapidare Empfehlung hilft Draghi – und erodiert das Vertrauen in europäische Regelwerke. Alles andere wäre eine Sensation gewesen. Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Melchior Wathelet, hat nach Prüfung des Beschlusses der EZB von 2015, Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten zu kaufen, „nichts“ gefunden, „was seine Gültigkeit beeinträchtigen könnte“. Mit Erleichterung dürfte man im EZB-Turm in Frankfurt diese Nachricht vernommen haben. Für die deutschen Sparer und Steuerzahler besteht dazu kein Grund.
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