Der Bundesgerichtshof hat Banken in einem Urteil abgewatscht. Sie dürfen geänderte Geschäftsbedingungen nicht einfach in Kraft setzen, nur weil Kunden diese stillschweigend akzeptieren. Der Richterspruch könnte auch Auswirkungen auf die zunehmende Einführung von “Verwahrentgelten” haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April ein überraschendes Urteil (Az.: XI ZR 26/20) gefällt, das große Auswirkungen auf für den Bankensektor haben wird – auch, was die zunehmende Einführung von “Verwahrentgelten” oder “Einlagengebühren” betrifft, da die Geldhäuser diese nicht länger ohne Weiteres einfordern können.
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Finanzwelt: OLG Köln muss über Provisionsabgabeverbot entscheiden
FinTech legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln ein, den Haftungsauschluss aus den AGB zu streichen. Oberlandesgericht Köln empfindet Provisionsabgabeverbot als nicht mehr zeitgemäß. Ein FinTech-Unternehmern wirbt neue Kunden mit dem Versprechen, dass die Kunden bei Übertragung ihrer Versicherungsverträge die Hälfte der empfangenen Courtagen erhalten. Im Gegenzug mussten sie aber auf die gesetzlich vorgeschriebene Beratung verzichten, ebenso auf die ebenfalls gesetzlich vorgesehene Haftung des Unternehmens. Geregelt war dies im Kleingedruckten, den so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die wohl von …
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