SJB | Korschenbroich, 01.07.2015. Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO müssen jährlich einen vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellten Prüfbericht bei ihrer zuständigen Behörde einreichen. Daniel Ziska, Steuerberater und steuerpolitischer Berater beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen, über Umsetzung und Probleme in der Praxis. DAS INVESTMENT: Ende 2014 hätten die Prüfberichte für das Jahr 2013 eingereicht werden müssen. Hat die Branche dies gemeistert? Daniel Ziska: Der AfW hat kaum Rückmeldungen seiner Mitglieder in dieser Frage bekommen, daher gehen wir davon aus, dass es zu …
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