Ab 2018 müssen Finanzdienstleister alle Telefongespräche sowie jegliche elektronische Kommunikation, die zu einer Kundenorder führen könnte, aufzeichnen und archivieren. Wie die Branche wenige Monate vor Inkrafttreten von Mifid 2 aufgestellt ist, welche technische Lösung bislang vorherrscht und was sie kostet. Mittlerweile drängt die Zeit: In wenigen Monaten greift die EU-Richtlinie Mifid 2 und mit ihr die Pflicht für Finanzdienstleister, jegliche elektronische Kommunikation, die zu einer Wertpapierorder führen könnte, aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre lang zu speichern, sei es per Telefon, Video, Chat oder per Email.
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