Hauck & Aufhäuser hat uns darüber informiert, dass folgender Fonds zum 23. Mai 2017 liquidiert wird. Das bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird..
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
amandea – Global Classics Plus A | HAFX7K | LU1280199875 |
Fondsanteile können über die FFB nicht mehr gekauft oder zurückgegeben werden. Liquidationserlöse schreiben wir der jeweiligen Referenzbankverbindung unserer Kunden gut.
Kunden, die zum Zeitpunkt der Auflösung ein FFB FondsdepotPlus besitzen, erhalten die Gutschrift des Liquidationserlöses auf ihrem Abwicklungskonto. Kunden, die Pläne und/oder Bestände in diesem Fonds haben, informieren wir sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihrer Pläne.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger.
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES TEILFONDS
amandea – Global Classics Plus Anteilklasse A (LU1280199875) / Anteilklasse B (LU1280200046)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat am 9. Mai 2017 in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds amandea, beschlossen den Teilfonds amandea – Global Classics Plus in Liquidation zu setzen und gemäß Artikel 12 des Verwaltungsreglements am 23. Mai 2017 aufzulösen. Hintergrund für diese Entscheidung ist der Umstand, dass die wirtschaftliche Verwaltung des Teilfonds im Sinne der Anleger nicht möglich ist. Im Rahmen der Liquidation kann es aufgrund der sukzessiven Veräußerung aller Vermögensgegenstände zu Anlagegrenzverletzungen kommen. Diese Grenzverletzungen werden nicht zurückgeführt. Um die Gleichbehandlung der Anleger sicherzustellen wurde die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen für den Teilfonds mit Wirkung zum 9. Mai 2017 eingestellt. Die mit der Liquidation verbundenen Kosten werden vom Teilfonds getragen. Liquidationserlöse, die zum Abschluss des Liquidationsverfahrens von den Anteilinhabern nicht eingefordert worden sind, werden von der Verwahrstelle für Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei der „Caisse de Consignations“ in Luxemburg hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort angefordert werden.
Munsbach, den 15. Mai 2017
Der Vorstand der
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.