Universal-Investment GmbH hat uns darüber informiert, dass folgender Fonds voraussichtlich zum 30. Juni 2017 liquidiert wird.
Das bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Estlander & Partners Freedom Fund UI A | A1CSUT | DE000A1CSUT2 |
Fondsanteile können über die FFB nicht mehr gekauft und bis zum 28. Juni 2017 zurückgegeben werden.
Der Sachverhalt der Liquidation wurde noch nicht final bestätigt (siehe beschriebenen Ablauf bzw. Abhängigkeiten im dauerhaften Datenträger).
Liquidationserlöse schreiben wir der jeweiligen Referenzbankverbindung unserer Kunden gut.
Kunden, die zum Zeitpunkt der Auflösung ein FFB FondsdepotPlus besitzen, erhalten die Gutschrift des Liquidationserlöses auf ihrem Abwicklungskonto.
Kunden, die Pläne und/oder Bestände in diesem Fonds haben, informieren wir sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihrer Pläne.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
UNIVERSAL-INVESTMENT-GESELLSCHAFT MBH
Frankfurt am Main
Wichtige Mitteilung für die Anleger des Sondervermögens
Estlander & Partners Trend Fund UI
Anteilklasse A EUR (ISIN DE000A1CSUT2), Anteilklasse C EUR (DE000A1CSUV8),
Anteilklasse F EUR (DE000A141SH9)
Die Gesellschaft kündigt ihr Verwaltungsrecht an dem o. g. Sondervermögen gemäß § 99 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 30. Juni 2017.
Das Verfügungsrecht an dem Sondervermögen geht gemäß § 100 Abs. 1 KAGB in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirksamwerden der Kündigung auf die Verwahrstelle (The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main) über. Die Verwahrstelle hat das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen.
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Verwahrstelle von der Abwicklung absehen und einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung des Sondervermögens nach Maßgabe der bisherigen Anlagebedingungen übertragen.
Frankfurt am Main, Dezember 2016
Universal-Investment-Gesellschaft mbH