Der Präsident des Sparkassenverbands hat zu spät seine Steuererklärung abgegeben. Jetzt kommt er vor Gericht und könnte bald zurücktreten. Ist Schlamperei für uns auch gefährlich?
Wie ernst muss man Fristen bei der Steuer nehmen? Sehr ernst. Wer die Fristen versäumt, muss Verspätungszuschläge zahlen und wird im Extremfall wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Das kann zu Geldstrafen oder zu Haft führen. Wer eine Steuererklärung erstellen muss, hat dafür Zeit bis zum 31. Mai des Folgejahres, für 2017 also spätestens bis 31. Mai 2018. Wer die Steuererklärung elektronisch über das „Elster“-Programm abschickt, bekommt Zeit bis 31. Juli des Folgejahres. Wird die Erklärung vom Steuerberater erstellt, darf er bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres abgeben, in Hessen sogar bis 28. Februar des übernächsten Jahres, also für die Erklärung 2017 bis zum 28. Februar 2019.