Nach Einführung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II werden unabhängige Vermögensverwalter ausschließlich gegen Honorar beraten dürfen. DAS INVESTMENT.com fragte vier Vermögensverwalter, was das für ihr Geschäftsmodell bedeutet und wie es sich künftig ändern wird.
Finanzberater und Vermögensverwalter, die sich selbst als unabhängig bezeichnen, werden künftig keine Provisionen mehr nehmen dürfen. Vier Vermögensverwalter beziehen Stellung – und erläutern die Folgen für ihr Geschäftsmodell.
Andreas Görler, senior Wealth Manager bei Wellinvest- Pruschke & Kalm
Unser grundsätzlicher Ertrag besteht aus den Honoraren unserer Mandanten. Allerdings enthält unser Verwaltungsvertrag auch einen Zusatzteil, in dem explizit auf die Vereinnahmung zusätzlicher Erträge hingewiesen wird. Dieser Part ist auch von unseren Mandanten gesondert zu unterschreiben.
So wie es aktuell aussieht, steht man vor der Wahl auf diese Einnahmen zu verzichten, sofern man die Bezeichnung „unabhängig“ behalten möchte oder gegebenenfalls nicht mehr als unabhängiger Vermögensverwalter aufzutreten.
Sascha Anspichler, geschäftsführender Gesellschafter bei der FP Asset Management in Freiburg
Wir sind bekennender Honorarberater und haben uns schon frühzeitig mit den Mifid II Kriterien auseinandergesetzt – insofern sind wir gut vorbereitet. Es ist wichtig, Überlegungen zum eigenen Geschäftsmodell frühzeitig mit den zu erwartenden Kriterien abzugleichen und die Weichen zu stellen. Bei der Umsetzung in deutsches Recht erwarten wir keine Überraschungen und gehen davon aus, dass Inhalte der EU-Richtlinie weitestgehend übernommen werden.
Uwe Zimmer, Vorstand der Vermögensverwaltung Meridio
Es hat kaum Implikationen auf unser Geschäftsmodell, weil wir jetzt schon vieles entsprechend umsetzen. Neue Verträge werden jetzt schon Mifid-II-konform unterschrieben. Es werden nur noch Honorare vereinnahmt und Bestandsprovisionen durchgereicht.
Markus Korfmacher von Capitell Vermögens-Management
Mit der Regelung, dass unabhängige Anlageberatung gemäß gesetzlicher Definition nur gegen ein Honorar erfolgen darf, wollte der Gesetzgeber die Defizite im Bereich der bisher intransparenten Vergütung beseitigen. Der Kunde muss jederzeit wissen, wen er für welche Dienstleistung bezahlt. Unter diesem Blickwinkel weißt die gesetzliche Neuregelung in die richtige Richtung.
Das Geschäftsmodell der Capitell, das seit der Gründung von 16 Jahren unverändert Bestand hat, vermeidet weitestgehend mögliche Interessenskonflikte und klärt über die bestehenden Interessenskonflikte auf. Alle Entscheidungen dürfen ausschließlich zur Sicherung und Mehrung des Kundenvermögens getroffen werden. Andere Entscheidungsparameter, insbesondere die eigene Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einsatz provisionsgetriebener Finanzprodukte, sind irrelevant. Nur durch Transparenz und Redlichkeit gewinnt ein Dienstleister das Vertrauen seiner Kunden. Das ist die Basis für eine nachhaltige Partnerschaft.
Von: Svetlana Kerschner
Quelle: DAS INVESTMENT.