Das Investment: Verbraucherschützer: „Provisionsverbot verbessert Anlageberatung“

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Seit 2013 herrscht in Großbritannien ein Provisionsverbot in der Anlageberatung. Berater werden nicht mehr vom Produktanbieter, sondern vom Kunden bezahlt. Ein großer Erfolg im Verbrauchersinne, findet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Ein aktueller Fortschrittsbericht der britischen Finanzbehörden beleuchtet jetzt den Stand der Umsetzung.Die britische Regulierungsbehörde „Financial Conduct Authority“ (FCA) und das Finanzministerium des Landes haben im April einen Fortschrittsbericht herausgegeben.

In ihm beleuchten sie den Stand der Umsetzung beim Provisionsverbot, das seit 2013 in Großbritannien gilt. Britischen Anlageberatern ist es seitdem verboten, von Produktanbietern Provisionen für die Vermittlung zu kassieren. Eine Vergütung dürfen sie nur noch vom Kunden erhalten.„Der Bericht aus Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot wirkt“, freut sich Finanzexpertin Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Verbraucherschützer sehen den Bericht der britischen Finanzaufsicht als Beweis: Ein Provisionsverbot, wie es in Großbritannien bereits Realität ist, ist eine Erfolgsgeschichte im Sinne des Verbrauchers. „Beratung ist nie kostenlos. Im Gegensatz zur Finanzierung durch Provisionen steht bei einer Beratung auf Honorarbasis aber das Kundeninteresse im Mittelpunkt. Das ist wichtig, damit Verbraucher passende Produkte empfohlen bekommen“, sagt Finanzexpertin Mohn.

Tatsächlich hatte die britische Finanzaufsicht bereits 2015 festgestellt, dass es bei der Umsetzung des Provisionsverbots an vielen Stellen haperte. Im August 2015 wurde daher der Financial Advice Market Review (FAMR) ins Leben gerufen. Ein Expertengremium analysierte die Umsetzung des Provisionsverbots und dessen Folgen im Alltag. Die Experten sollten herauszufinden, wie man Finanzberatung allen Menschen zugänglich und auch bezahlbar machen kann – und das auch ohne die ungewollten Finanzspritzen durch die Produktanbieter.

Im Zuge ihrer Analyse identifizierten die Experten Nachbesserungsbedarf  in drei Bereichen. Sie stellten fest, dass im Zuge des Provisionsverbots

zu wenige Menschen in Großbritannien sich Finanzberatung leistenkönnen
viele Menschen von Beratungsangeboten gar nicht erreicht werden

Erbringer von Beratung vor vielen ungeklärten Haftungsfragenzurückschrecken.
Die Experten legten abschließend 28 Empfehlungen vor. Inwieweit diese Empfehlungen umgesetzt wurden – das war Thema der jüngsten Stellungnahme, auf die sich auch der deutsche Verbraucherschützer Bundesverband bezieht.

Vollständig umgesetzt sind derzeit zehn der 28 Empfehlungen, stellt der Report fest. Im Bereich „Zugänglichkeit zu Finanzberatung“ ist von neun Empfehlungen allerdings erst eine einzige auch umgesetzt worden. Andere Maßnahmen seien noch auf dem Wege.

Honorarberatung in Deutschland gefördert
Auch in Deutschland geht der Trend hin zu rein honorarbasierter Beratung bei Finanzanlagen. Sie wird durch die europäische Gesetzgebung gefördert. So sollen die Richtlinien IDD für den Versicherungs- und Mifid II für den Finanzanlagen-Bereich die Honorarberatung stärken. In Deutschland arbeitet der Gesetzgeber derzeit daran, die Bereiche Honorar- und Provisionsberatung strikter zu trennen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Doch die politisch gewollte Förderung einer Beratung, die rein durch den Kunden vergütet wird, stößt nicht bei allen Markteilnehmern auf so große Zustimmung wie etwa beim Verbund Deutscher Honorarberater.

Es hagelt auch auf scharfe Kritik. So bemängelt etwa der Vorstand des Maklerpools BCA Frank Ulbricht, dass die Nachfrage nach dieser Form der Beratung nach seiner Beobachtung verschwindend gering sei: Endkunden seien nicht bereit, für Beratung zu zahlen.

Auch nach der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD, die nach derzeitigem Stand bis zum Sommer in deutsches Recht verwandelt sein soll, werde sich das nicht ändern, glaubt Ulbricht. Die Verbraucher nähmen in dem Fall einfach Abstand von Produkten, die einer Erklärung bedürfen, und schlössen dann nur noch einfach strukturierte Produkte im Internet ab. Andere Marktteilnehmer wie etwa der Maklerverband VDVM sehen sogar einen gesamten Berufsstand durch Umsetzung der IDD-Richtlinie bedroht.

Auch im Bereich Finanzanlagen ist vonseiten der Politik ein Wechsel zu mehr honorarbasierter Vergütung angepeilt. Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, das die europäische Richtlinie Mifid II in deutsches Recht umsetzen soll, wurde bereits vom Bundestag verabschiedet. Voraussichtlich im Mai wird es den Bundesrat passieren. Auch hier ist eine striktere Trennung nach provisions- und honorarbasierter Beratung vorgesehen. Zudem sollen Berater ihren Kunden gegenüber noch klarer offenlegen, von wem sie ihre Vergütung beziehen.

Ob nach der Umsetzung der europäischen Richtlinien die deutschen Verbraucher vermehrt honorarbasierte Beratung in Anspruch nehmen werden und dafür auch zu zahlen bereit sind, bleibt abzuwarten. So hat eine Studie der Quirin Bank erbracht, dass eine Mehrheit der Verbraucher die Idee, für Finanzberatung den Berater direkt zu bezahlen, zwar gut findet.

Andererseits hegen viele Verbraucher in Deutschland, wenn es um ihre Finanzen geht, jedoch ein tief sitzendes Misstrauen gegenüber jeglichen Beratern. Eine aktuelle Studie der Beratungsgesellschaft PwC zeigt, dass über die Hälfte der deutschen Verbraucher beim Sparen für die Altersvorsorge überhaupt niemandem vertrauen – außer sich selbst. Einen Richtungswechsel hin zu mehr Honorarberatung zu schaffen, den Kunden also Beratungsleistung vermehrt in Rechnung stellen zu wollen, ist unter diesen Bedinungen eine anspruchsvolle Aufgabe.

Von: Iris Bülow
Quelle: Das Investment

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