Das Investment: Das sind die 4 grundlegenden Veränderungen für Finanzvermittler

sjb_werbung_das_investment_300_200Mifid II, IDD, Kleinanlegerschutzgesetz: Rechtliche Regeln bestimmen immer stärker den Berufsalltag der Finanzvermittler hierzulande. Auf welche vier grundlegenden Veränderungen sie sich einstellen müssen, erklärt Frank L. Braun, Chef des Anbieters von Finanzplaner-Software MWS.

4 grundlegende Veränderungen für Finanzvermittler:

Beratungshaftung

neue Inhalte der Beratungsprotokollierung

Provisions- oder Honorar-Vergütung

Maßnahmen für die nachhaltige Berufszukunft

Beratungshaftung

Der Verbraucherschutz stellt sicher, dass künftig immer die Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt des Beratungsgespräches stehen müssen. Damit erhalten Finanzberater juristisch den Experten-Status. Eine bisher mögliche Haftungseinschränkung als „Vermittler eines Produktes“ entfällt. Somit gibt es nur bei „Beweislastumkehr“ eine Freispruchmöglichkeit.

Das heißt: Nur, wer vor Gericht beweisen kann, dass sein Finanzprodukt die beste „Produkt-Art“ für die Bedürfnisse des Verbrauchers ist, wird kein Storno inklusive Nebenkosten erleben. Hierzu muss geprüft werden, ob anhand der (neuen) Kundeninformationsunterlagen (KIDs / PRIIP) der Kunde zur Zielgruppe passt und die vorgegeben Wertschwankungen verkraftbar sind.

Da dieser Sachverhalt nicht nur bei Abschluss (Zehn-Jahreshaftung), sondern auch in der Folge aktualisiert werden muss (Veränderungen wegen negativer Wertschwankungen, veränderter Lebenssituationen und anderes mehr), ist nicht nur die ewige Haftungsproblematik garantiert, sondern auch der umfangreichere Betreuungsprozess impliziert.

Protokollierung
Egal, welchen Zweck eine Geldanlage erfüllen soll, es gelten dieselben Beratungsinhalte. Ob für kurz-, mittel- oder langfristige Geldanlagen zur Altersvorsorge. Immer muss ein Protokoll zur Geeignetheits- und Wertschwankungs-Verträglichkeits-Prüfung erstellt werden.

Geeignetheit bedeutet, dass die vorgeschlagene und später vermittelte Produkt-Art der beste Weg zur Erfüllung restliche Ziele und Wünsche ist ­ natürlich unter Einbezug bereits vorhandener Maßnahmen. Somit wird immer eine Bestandsanalyse erforderlich und ein Überlegungsprozess, vergleichbar zur ganzheitlichen Finanzberatung.

Provisions- oder Honorar-Vergütung?
Provisionen, ob Abschluss- oder Folge/Pflege dürfen nur noch bei Nachweis eines „Beratungsmehrwertes“ gezahlt werden. Dass sich Finanzvermittler mit Honorarmodellen beschäftigen sollten, empfehlen deshalb erste Pools. Wenn Vermittlungs-Provisionen bei Geldanlagen fließen, müssen Pools/Emittenten diese Beratungsmehrwertnachweise einfordern/dokumentieren.

Für Finanzvermittler ist es jedoch egal, ob und welche „Beratungsmehrwert-Nachweise“ Emittenten oder Pools eingereicht werden, denn diese helfen nicht als Beweismittel vor Gericht. Hier sind Beratungsablauf und Inhalte selber detailliert zu belegen.

Maßnahmen zur nachhaltigen Berufszukunft
Die Trennung von Beratung und Verkauf als zwei Dienstleistungsbereiche wird ab 2018 für die Geldanlage- und Altersvorsorgeberatung überlebensnotwendig. Nur wer kurzfristig lernt, seinen Beratungsaufwand mit einer Aufwandspauschale abzusichern, wenn es nicht zu zeitnahen Abschlüssen kommt, wird noch Freude an diesen Themenbereichen haben.

Hintergrund ist der – von der „ganzheitlichen Finanzberatung“ her bekannte – Beratungsablauf von drei bis vier Terminen (mindestens drei bis fünf Stunden), ohne den es keine „Beweislastumkehr“ vor Gericht geben wird.

Und da nicht nur vor dem Abschluss, sondern auch in der Folge die Produkt-Verträglichkeit geprüft werden muss, sollte die „private Finanzplanung“ als Sicherheitskonzept zur Vermeidung bekannter Fehler, als „Hausarzt für Finanzen für ewige finanzielle Gesundheit“, oder bei Firmen bekannt als DIN ISO 9001 Qualitätsmanagement für die Bewerbung eigener fehlerfreier Dienstleistungen, zur Grundausstattung der Dienstleistungspalette eines Finanzdienstleisters gehören.

Zum Autor

Bankkaufmann Frank L. Braun ist Certified Financial Planner und Geschäftsführer der MWS Braun GmbH, die Software für private Finanzplaner nach DIN ISO 22222 anbietet. Im zweiten Teil seines Gastbeitrags erklärt er, wie Einsteiger in die Honorarberatung eine ganzheitliche Finanzberatung ihrer Kunden als eigenständige Dienstleistung abrechnen können.

Quelle: Das Investment

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