Das Investment: Templeton Growth: Das Original verschwindet aus Europa

sjb_werbung_das_investment_300_200 SJB|Korschenbroich, 23.10.2013. Die neue europäische Fondsrichtlinie vergrault den Klassiker unter den Aktienfonds schlechthin. Franklin Templeton nimmt seinen Templeton Growth Fund in Europa vom Markt. Es bleibt jedoch eine Alternative.

Der Aktienfondsklassiker Templeton Growth Fund, Inc. (TGF, WKN: 971025) ist ab dem 30. Juni 2014 nicht mehr in Deutschland zum Vertrieb zugelassen. Die Fondsgesellschaft Franklin Templeton lässt den Fonds laut Pressemitteilung deregistrieren. Bereits investierte Anleger dürfen ihre Anteile behalten, aber keine weiteren hinzukaufen (Soft Close). Sparpläne dürfen weiterlaufen, aber nur mit derselben oder einer niedrigeren Rate. Höhere Beträge sind nicht mehr möglich.

Franklin Templeton will bis auf Weiteres weiter die nötigen steuerlichen Informationen veröffentlichen. Damit bleibt der TGF zunächst steuerlich transparent.

Der Grund: Der TGF ist als US-amerikanischer Fonds kein OGAW-Fonds (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, englisch: Ucits) mehr. Deshalb stuft ihn die deutsche Aufsicht gemäß der europäischen AIFM-Richtlinie als sogenannten alternativen Investmentfonds (AIF) ein.

Die neuen gesetzlichen Anforderungen an diese Fonds, die auch der TGF bis spätestens Juli 2014 umzusetzen hätte, hätten erhebliche Auswirkungen auf die Organisationsstruktur des Fonds, heißt es von der Fondsgesellschaft. Deshalb prüfte sie, ob sie den TGF an die neue Richtlinie anpassen könnte, oder ob eine Ausnahmeregelung möglich sei. Nachdem beides fehlschlug, entschied sich der Verwaltungsrat des Fonds für den genannten Schritt.

Für Neuanlagen bleibt jedoch der im Jahr 2000 aufgelegte Templeton Growth (Euro) Fund (WKN: 941034) mit derselben Strategie und demselben Fondsmanagement. Er erfüllt die OGAW-Anforderungen.

In Österreich wird der TGF übrigens seit Anfang 2011 nicht mehr vertrieben (Soft Close). Der Fonds ist ab Juli 2014 in keinem Land Europas mehr zum Vertrieb an Privatanleger berechtigt.

Quelle: DAS INVESTMENT.

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