Stiftungsexperte Thorsten Klinkner: SJB Stifter Z10+: Die Familienstiftung – eine strategische Alternative für Unternehmer

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Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen, Rechtsberatungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mbH.

Schaut man in die Geschichte renommierter deutscher Familienunternehmen, findet man immer wieder eine besondere Rechtskonstruktion: die der Familienstiftung.

Ob es die Familie Albrecht (Aldi) ist, die Familie Fielmann oder auch die Familie des kürzlich verstorbenen Heinz-Horst Deichmann – viele dieser Unternehmerfamilien haben das Instrument der Familienstiftung implementiert, ihre Vermögen in eine solche Stiftung überführt und in der stabilen Struktur der Stiftung weiterentwickelt. Die Familienstiftung fungiert dabei als Eigentümerin des Unternehmens und verschafft durch die Trennung von Eigentum und Nutzung eine ganze Reihe langfristiger Vorteile.

Bei einer unternehmensverbundenen Familienstiftung wird ein Unternehmen in der Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft durch Schenkung (zu Lebzeiten) oder Erbschaft (im Todesfall) in eine Familienstiftung eingebracht. Die Familienstiftung wird Gesellschafterin des Unternehmens. Anteilseigner, Gesellschafter oder Mitglieder der Familienstiftung gibt es nicht, die Stiftung ist eigentümerlos, sie gehört nur sich selber. Die Stiftung ist damit eine verselbständigte Vermögensmasse und damit prinzipiell „unsterblich“.

Genaue Zahlen gibt es nicht, aber man schätzt, dass in Deutschland etwa drei bis fünf Prozent aller Stiftungen Familienstiftungen sind. Ihre Zahl dürfte bei etwa 500 bis 700 liegen. Im Bundesverband Deutscher Stiftungen sind rund 300 Familienstiftungen registriert. Die Stiftungsgröße reicht von der kleinen, vermögensverwaltenden Familienstiftung mit nur wenigen Destinatären (Begünstigten von finanziellen Ausschüttungen) bis zur Familienstiftung mit Mehrheitsbeteiligung an einem Großunternehmen und bis zur jahrhundertealten Familienstiftung mit über 1.000 Destinatären.

Die Familienstiftung ist keine eigene Rechtsform, sondern eine von mehreren Erscheinungsformen der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Sie ist nicht gemeinnützig, sondern dient einzig und allein den familiären und unternehmerischen Interessen.

Die Stiftung entsteht durch Stiftungsgeschäft und Anerkennung durch die Landes-Stiftungsbehörde. Der Stifter hat einen verfassungsrechtlichen garantierten Anspruch auf die Anerkennung. Die Kontrolle der Stiftungsaufsicht beschränkt sich, sofern Familienstiftungen je nach Landesstiftungsgesetz überhaupt kontrolliert werden, auf die Sicherstellung der Tatsache, dass sie nicht dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Dieser auf die Rechtsaufsicht reduzierte Prüfungsumfang ist sinnvoll und ordnungspolitisch völlig ausreichend. Eine Familienstiftung stellt im Unterschied zur gemeinnützigen Stiftung keine Spendenbescheinigungen aus und arbeitet nicht mit eingeworbenen Geldern. Sie ist ein Instrument zur langfristigen Steuerung und zum Schutz von Familienvermögen. Familie. Sonst nichts.

Doch was genau machen solchen Stiftungskonstruktionen mit einem Unternehmen und einer Familie? Warum setzen Familien und Unternehmenslenker dieses Instrument für ihre Ertragsquellen ein?

Die Antwort lautet: Zum Schutz und zur langfristigen Weiterentwicklung des Aufgebauten in einer stabilen und zugleich flexiblen Struktur.

Die Familienstiftung ist eine strategische Alternative für Unternehmer, die ihr Unternehmen langfristig in Familienhand wissen wollen und die Ertragskraft vor Zersplitterung, feindlicher Übernahme, steuerlichen Problematiken bei der Nachfolge und der Gefahr von Geldverschwendung durch eine Nachfolgegeneration schützen möchten.

Ein Beispiel für dieses Denken ist Reinhold Würth, der das gesamte Betriebsvermögen der Adolf Würth GmbH & Co. KG beziehungsweise der Würth-Gruppe schon vor vielen Jahren in vier Familienstiftungen eingebracht hat: „Mit den regelmäßigen Zuwendungen an die Nachkömmlinge ist deren finanzielle Zukunft gesichert, ohne daß das Unternehmen ausgenommen werden kann, sagt Reinhold Würth: ‚Die Enkel können nicht das Firmengeld für Ferraris verjubeln.’“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. Dezember 2003)

Doch der Reihe nach. Für stiftungsverbundene Unternehmen ist die familiäre Eigentümerstruktur ein wichtiges „Pfund“ in der gesamten strategischen Ausrichtung. Wie die Autoren des sehr lesenswerten und hochwertig gestalteten Bandes „Große deutsche Familienunternehmen“ Markus Plathe, Torsten Groth, Volker Ackermann und Arist von Schlippe betonen, haben sich bei den von ihnen untersuchten Unternehmen „über die Zeit bestimmte Muster unternehmerischen Handelns herausgebildet“, und die „Kontinuität der Familieneigentümerschaft über mehr als 100 Jahre [hat] überwiegend unternehmerisch förderlich (oder zumindest nicht entscheidend zerstörerisch) gewirkt“ (S. 505f.). Das bedeutet konkret, dass der Familienbesitz das Unternehmen langfristig stärkt.

Doch das ist in Zeiten vielfach fehlender Nachfolger oftmals ein Problem – denn wer soll das Unternehmensschiff über die Meere lenken, wenn die nächste Generation nicht willens oder fähig ist, das Steuer zu übernehmen? Dann kommt nur ein externer Manager infrage.

Darin liegen für typische Familienstrukturen einige Unsicherheiten, die sorgfältig geprüft und bewältigt werden sollten. Sicherlich führt auch ein externer Geschäftsführer oder Vorstand das ihm anvertraute Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen und arbeitet mit hoher Verantwortung am Erfolg. Aber die Motivation einer solchen Führungskraft ist oftmals eine andere als bei der Familienführung: „Langlebige Mehrgenerationen-Familienunternehmen orientieren sich eher am Kriterium ‚langfristiges Überleben’ denn an kurzfristigeren Kriterien von Wachstum und Gewinn. In alten Familienunternehmen gilt als oberster Wert, das Unternehmen für die Familie zu erhalten.“ (Große deutsche Familienunternehmen, S. 508). Die dazu erforderlichen Prinzipien der Unternehmensführung können in einer unternehmensverbundenen Familienstiftung verankert werden. Die Stiftung kann eine klare Struktur schaffen, Leitlinien festschreiben und effektiv kontrollieren.

Bei jedem Vermögensübergang – und dazu gehört insbesondere die Unternehmensnachfolge – können auch Erbstreitigkeiten auftreten. Fühlt sich ein Zweig der Familie nicht genügend wertgeschätzt, könnte ein Mitglied beispielsweise versuchen, Anteile zu veräußern, um einzig seine individuelle Lebensplanung und –führung zu verwirklichen.

Sind viele Anteile im Spiel und nur knappe Mehrheiten vorhanden kann das die Kontrollrechte der Familie ins Wanken bringen und externe Gesellschafter an Bord holen. Das bezieht sich beispielsweise auch auf eine feindliche Übernahme, wie sie gerade bei mittelständischen Unternehmen mit Börsennotierung durchaus vorkommen kann – selbst wenn die Familie die Mehrheit hält, braucht es nur einen Anteilseigner, der ausschert, und schon werden die traditionellen Eigentümerstrukturen zerschlagen, die Geschichte des Familienunternehmens beendet.

Das sind alles Fragestellungen, mit denen es sich lohnt sorgfältig und langfristig auseinanderzusetzen, um das Unternehmen mit seinen angestammten Strukturen in die Zukunft führen zu können. Als Option bietet sich hier die Familienstiftung an. Sie kann als Instrument dazu dienen, die Besitzverhältnisse an einem Unternehmen so zu definieren, dass die Familie des Stifter-Unternehmers niemals an Einfluss verlieren kann.

Wie das funktioniert? Die Stiftung wird durch Schenkung oder Erbschaft zur Gesellschafterin des Unternehmens, hat aber wiederum selbst gleichzeitig keine Eigentümer. Sie ist eine juristische Person ohne Gesellschafter oder Aktionäre. Damit kann die Stiftung nicht wie ein Unternehmen beispielsweise in der Gesellschaftsform der GmbH aufgelöst oder veräußert werden, selbst wenn sie eine solche GmbH als Ertragsquelle betreibt. Durch diese Stiftungslösung werden also Erbstreitigkeiten und alle Situationen verhindert, die sonst zum Ende eines Unternehmens führen könnten: Es ist nichts da, was verkauft werden könnte!

Gleichzeitig wird die Versorgung der Familie gewährleistet, so dass diese eng an der Arbeit der Stiftung partizipiert. Die Erträge des Unternehmens werden über die Stiftung an die vom Stifter eingesetzten Begünstigten ausgeschüttet. Das ist ein weiterer bedeutender Vorteil der Familienstiftung. Zwar gehört das Unternehmen rechtlich nicht mehr der Familie, aber dennoch dient es ausschließlich den Zwecken der Familie, die der Stifter nach seinem freien Willen definiert hat. Die Familienstiftung, die die familieneigene Ertragsquelle verwaltet, fungiert als Vehikel zur Ausschüttung regelmäßiger Erträge zur finanziellen Unterstützung und Absicherung der Familie.

Diese Ausschüttungen an die Familiendestinatäre kommen einem festen Einkommen gleich, etwa aus Gesellschaftsanteilen oder Kapitalerträgen. Sie werden verbindlich mit absoluten Beträgen oder quotal in der Satzung der Stiftung festgesetzt. Die Satzung kann nicht gegen den Willen des Stifters verändert werden, so dass der Familie die Ausschüttungen über die Dauer der Existenz der Stiftung (also grundsätzlich ewig) zur Verfügung stehen.

Das ist ein virulenter Unterschied zu allen anderen Formen im deutschen Gesellschaftsrecht. Denn wenn eine Familie beispielsweise über Gesellschaftsanteile einer GmbH Ausschüttungen erhält, muss dies aus verschiedenen Gründen nicht von Dauer sein. Die GmbH kann aufgelöst werden, die Anteile werden aufgekauft, oder die Gesellschafterversammlung beschließt mehrheitlich, aus wirtschaftlichen Beweggründen alle Zahlungen für eine bestimmte Zeitdauer einzuschränken oder ganz einzustellen. Die Zahlung hängt also mittelbar und unmittelbar mit anderen Personen zusammen, was dementsprechend immer mit einem Risiko behaftet sein kann. Eine Stiftungssatzung ist dauerhaft personenunabhängig.

Familienstiftungen haben auch langfristige Vorteile in der Steuerplanung. Das Vermögen einer Stiftung unterliegt im Erbfall des Stifters oder eines Begünstigten keiner zeitlich unkalkulierbaren Erbschaftsteuer. Es gibt kein Privatvermögen, das vererbt wird. Als „Ersatz“ wird alle 30 Jahre Erbersatzsteuer für das Stiftungsvermögen festgesetzt. Dabei wird jeweils der Vermögensübergang auf zwei Kinder fingiert – mit den dazugehörigen Freibeträgen. Bei der Festsetzung der Erbersatzsteuer (nach Steuerklasse I) greifen die steuerlichen Freibeträge für die beiden anzunehmenden Kinder, also jeweils 400.000 Euro, insgesamt 800.000 Euro. Zudem gelten die Begünstigungen für Betriebsvermögen und unternehmerische Beteiligungen.

Maßgeblich für die Festsetzung der Erbersatzsteuer ist der Zeitpunkt des ersten Übergangs von Vermögen auf die Stiftung. Ein konkretes Beispiel: Fällt der erste Vermögensübergang auf die Stiftung auf den 1. Januar 2015, entsteht die Steuer erstmals am 1. Januar 2045. Dabei können Stiftungen den Zahlungsmodus frei wählen. Entweder sie zahlen den fälligen Betrag auf einmal, oder aber sie teilen ihn auf 30 gleiche Jahresbeiträge auf; dann ist der Steuerbetrag mit 5,5 Prozent per anno zu verzinsen.

Was ist dabei das Wesentliche? Im Unterschied zum Damokles-Schwert „Erbfall im Privatvermögen“ ist die Erbersatzsteuer zeitlich und betriebswirtschaftlich planbar. Insbesondere bei Sachwerten, zum Beispiel Immobilien, kann der sofortige Liquiditätsentzug im Erbfall die Vermögenssubstanz erheblich gefährden und im schlimmsten Fall zu einer Veräußerung der Ertragsquellen zwingen. Die Erbersatzsteuer wandelt dieses latente Risiko in eine planbare Größe um. Wirtschaftlich handelt es sich um nicht mehr und nicht weniger als eine künftige Steuerbelastung, die im Regelfall aus den laufenden Erträgen finanziert werden kann. Alternativ werden vorausschauend Rückstellungen gebildet. Zudem lässt sich die gesamte Klaviatur der Vermögensumschichtung innerhalb der Stiftung nutzen.

Eine Möglichkeit, die Erbersatzsteuer über die Generationen hinweg zu reduzieren, ist die Gründung mehrerer Familienstiftungen für unterschiedliche Begünstigte und damit die Aufspaltung des Vermögens in mehrere Teile. Auf diese Weise können für alle Stiftungen und die jeweiligen Vermögensteile die gesetzlichen Freibeträge geltend gemacht werden. Das führt dann zu stark verminderten steuerlichen Belastungen und einem strategischen und langfristigen Schutz des Familienvermögens.

Was heißt das alles nun konkret für Unternehmer?

Die Familienstiftung sorgt für  Kontinuität, sowohl beim Unternehmen als auch beim Vermögen. Durch die Stiftungslösung können Erbstreitigkeiten und alle Situationen verhindert werden, die sonst zum Ende eines Unternehmens führen könnten. Gleichzeitig wird die Versorgung der Familie abgesichert, so dass diese eng an der Arbeit der Stiftung partizipiert. Die Familienstiftung ist damit ein lohnendes Instrument zur Vermögensnachfolge, das auf Erhalt über die Generationen hinaus aus ist. Strategisch denkende Unternehmer finden ein Vehikel, ihr Lebenswerk zu sichern und dabei die Familie immer finanziell teilhaben zu lassen, ohne den internen Frieden zu gefährden.

Dabei können alle Unternehmer von den „großen“ Stiftern lernen. Diese nutzen die Familienstiftung aus den oben genannten Gründen, und alle Unternehmer und Investoren können ihnen nachwirken – eine Familienstiftung hat in erster Linie nichts mit der Größe eines Unternehmens zu tun. Die Entscheidung für eine solche Lösung ist eine strategische, in die Zukunft gerichtete, die Unternehmen, Stifter und Familie positiv prägen wird.

Das von Rechtsanwalt und Stiftungsexperte Thorsten Klinkner Inhaber geführte Unternehmen Unternehmerkompositionen ist ausschließlich auf die Konzeption und strategische Begleitung von Stiftungen spezialisiert. Fokus der Beratung ist die  zukunftsorientierte Steuerung und der langfristige Schutz von (Familien) -Vermögen, Unternehmen und Rendite-Immobilien insbesondere in unternehmensverbundenen Familienstiftungen sowie die stimmige Einbindung der Stiftung in die Gesamt-Struktur der Stifter-Familie. Die Entstehung einer Stiftung ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung. Thorsten Klinkner und das Team der Unternehmerkompositionen geben allen Beteiligten die nötige Ruhe und Sicherheit zur Gestaltung und Umsetzung von nachhaltig angelegten Entscheidungen und Veränderungsprozessen.

www.unternehmerkompositionen.de

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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