„Nachdem die Meldungen über die Insolvenzanträge in Sachen Fidentum / Lombardium die Runde machte, könnte es nun auch für Vermittler der Anlagen eng werden“, warnt Rechtsanwalt Jens Reichow. „Sie dürften zukünftig stärker in den Fokus der Anleger geraten.“
Solange die einzelnen Fonds-Gesellschaften noch nicht von einer Insolvenz betroffen waren, richteten sich die Ansprüche der Anleger vornehmlich gegen diese. In letzter Zeit häufen sich jedoch die Stimmen, welche eine Inanspruchnahme der jeweiligen Vermittler bevorzugen.
Vermittler sollten sich von solchen Stimmen jedoch nicht Bange machen lassen. Entscheidend für die Frage der Haftung des Vermittlers ist stets der Ablauf und Inhalt des konkreten Beratungsgespräches. Es ist also im jeweiligen Einzelfall zu klären, ob tatsächlich eine Risikoaufklärung unterlassen wurde und die Anlage für den Anleger ungeeignet gewesen ist. Die Erfahrungen zeigen dabei, dass kein Beratungsgespräch dem anderen entspricht. Pauschale Behauptungen führen daher nicht weiter. Es ist in jedem genauen Einzelfall zu prüfen, ob dem Vermittler tatsächlich ein Vorwurf zu machen ist.
Sobald Vermittler mit Schadensersatzforderungen von Anlegern konfrontiert werden, empfiehlt es sich daher unbedingt, dass Vermittler nicht nur unverzüglich dies Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden, sondern daneben auch einen in der Abwehr von Haftungsansprüchen spezialisierten Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragen. Nur so kann geprüft werden, ob die Vorwürfe des Anlegers wirklich haltbar sind.
Quelle: Das Investment