Das Urteil hatte für Unruhe gesorgt: Kürzlich waren die Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Verschonung von Wohnungsunternehmen durch den Bundesfinanzhof wesentlich verschärft worden. Nun hat die Finanzverwaltung einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht. Trotz der Mitte 2016 in Kraft getretenen Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) besteht weiterhin die Möglichkeit, unternehmerisches Vermögen weitgehend steuerbegünstigt oder sogar vollständig erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerfrei zu übertragen.
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