Das Investment: Riester-Rente von Union Investment: Finanztip-Chefredakteur Tenhagen sagt “Bye bye, Uni-Profi-Rente!”

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 SJB | Korschenbroich, 17.07.2015. Am 1. August endet die Widerspruchfrist bei der Uni-Profi-Rente von Union Investment. Wer die Umstellung auf den Trendfolge-Fonds Uniglobal Vorsorge mitmachen und wer lieber widersprechen sollte, erklärt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip.

Die Fondsgesellschaft Union Investment baut ihr Fondsriester-Produkt Uni-Profi-Rente um. Sie ersetzt den Fonds Uniglobal durch das Trendfolgeprodukt Uniglobal Vorsorge.

Akzeptieren oder widersprechen?, so lautet die Frage, die sich wohl viele der insgesamt mehr als 1 Million betroffenen Anleger stellen. DAS INVESTMENT.com sammelt Einschätzungen und Kommentare – diesmal von Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Online-Verbrauchermagazins Finanztip.

Worum es konkret geht:

Über eine Million Riester-Sparer bei Union Investment müssen sich entscheiden: Soll der Aktienfonds Uniglobal weiterhin der Haupt(rendite)baustein ihres Riester-Produkts bleiben? Oder soll dieser durch den Trendfolgefonds Uniglobal Vorsorge ersetzt werden? Widersprechen die Riester-Sparer nicht, fließen ihre Beiträge ab dem 1. August künftig nicht mehr in den Aktienfonds Uniglobal, sondern in den Trendfolgefonds Uniglobal Vorsorge. Zudem wird die gesamte bis dahin im Uniglobal angesparte Summe in den neuen Fonds umgeschichtet.

Das meint Hermann-Josef Tenhagen

Früher habe er jungen Riester-Sparern, die nach einem geeigneten Produkt fragten, unter anderem die Uni-Profi-Rente von Union Investment genannt, meint Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Nun, nach der Umstellung, sei er sich nicht mehr so sicher, schreibt der Riester-Experte und ehemaliger Chefredakteur von Finanztest in der Online-Ausgabe vom Finanztip.

100-prozentige Aktienquote weg, hohe Kosten bleiben

„Auch wenn die Änderung aus Sicht von Union Investment verständlich erscheint, ist Finanztip skeptisch“, so Tenhagen. Zum einen kritisiert der Finanztip-Experte die Kosten des neuen Fonds. Der Ausgabeaufschlag von 5 Prozent und die Verwaltungskosten von etwa 1,5 Prozent pro Jahr seien ihm schon beim Vorgänger-Produkt ein Dorn im Auge gewesen. Doch der Vorteil, für den es sich früher gelohnt hatte, die hohen Kosten in Kauf zu nehmen, sei nach der Umstellung ebenfalls dahin: Anleger können nicht mehr von einer hundertprozentigen Aktienquote ausgehen. „Hinzu kommt die mangelnde Transparenz: Kunden können nicht nachprüfen, wann das Modell welche Aktienquote bestimmt“, so Tenhagen.

Prozyklisches Investieren

Und das ist noch nicht alles. Tenhagen kritisiert auch das prozyklische Investieren des Fonds, das den Anlegern Rendite kostet. „Die Aktienquote ist dann hoch, wenn die Börsen über längere Zeit gut gelaufen sind und sie ist niedrig in Zeiten von Krisen“, schreibt er. „Das Problem dabei ist, dass vor möglichen Kursabschwüngen tendenziell viel in Aktien investiert wird, während in der Erholungsphase nach einer Krise die Aktienquote nur langsam aufgebaut wird“, erklärt der Finanztip-Chefredakteur und führt ein Beispiel an. So hätte der Fonds nach Aussage von Union Investment Ende Mai eine Investitionsquote von 110 Prozent gehabt, die sich bis Mitte Juni aufgrund der schlechten Nachrichten aus Griechenland und China auf 85 Prozent reduziert hätte.

Zwei Kundengruppen sollten widersprechen

Und nun? Sollen Kunden also einer Umstellung widersprechen? Nicht alle, meint Tenhagen. Er rät vor allem folgenden zwei Gruppen zum Widerspruch.

Gruppe 1: Der Vertrag ist nicht älter als 5 Jahre und soll noch mindestens 20 Jahre weiterlaufen.

Der Grund: Die Wahrscheinlichkeit, dass Union vom Aktien- ins Rentenprodukt umschichtet, sei umso geringer, je länger noch Zeit bis zur Rente bleibe und je weniger bisher eingezahlt wurde. „Und selbst wenn Ihr Geld in den ersten Jahren umgeschichtet wird, ist das nicht so schlimm, denn die Beiträge der folgenden Jahre können je nach Situation an den Börsen wieder vollständig in Aktienfonds fließen“

Gruppe 2: Das angesparte Vermögen liegt mindestens 30 Prozent über dem Garantiekapital

Der Grund: Falls der Stand des bereits angesparten Altersvorsorge-Vermögens deutlich höher ist als das garantierte Kapital zu Beginn der Auszahlung, ist es laut Tenhagen eher unwahrscheinlich, dass das Geld umgeschichtet wird.

Von: Svetlana Kerschner

Quelle: DAS INVESTMENT.

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