Dürfen die Bafin und andere Aufsichtsbehörden bald die Rücknahme von Fondsanteilen begrenzen? Das empfiehlt zumindest ein EU-Expertengremium, um die Stabilität des Finanzsystems zu sichern. Die deutsche Investmentbranche begrüßt diese Obergrenzen, mit denen Panikverkäufe verhindert werden könnten. Der so genannte Flash-Crash Anfang Februar hat Anleger daran erinnert, dass die Börse keine Einbahnstraße ist, wie ein oft zitiertes Sprichwort besagt. Der Blick weiter zurück auf das vergangene Börsenjahrzehnt zeigt zudem, wie dramatisch sich eine Verkaufswelle an den wichtigsten Aktienmärkten zur internationalen Baisse auswachsen kann.
Als Reaktion auf die herben Verluste vieler europäischer Aktieninvestoren berief die EU-Kommission 2009 eine Expertengruppe unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Notenbankchefs Jacques de Larosière. Der 2010 entstandene Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) besteht aus Wissenschaftlern und Branchenexperten.
Gemeinsames Ziel der Gremienmitglieder war es, die größten Risiken für das Finanzsystem zu ermitteln. Neben Banken und Versicherern verdächtigen sie jetzt auch die Verwalter von Aktien-, Renten-, Index- und Immobilienfonds, die Stabilität des Finanzsystem erschüttern zu könnten, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem jüngsten ESRB-Bericht.
Experten empfehlen Ausgangssperren
Problematisch seien laut dem ESRB-Bericht massenhafte Verkäufe von Fondsanlegern, die sich zu einer selbstverstärkenden Panik entwickelten. Das habe die globale Finanzkrise vor einem Jahrzehnt vor Augen geführt. Um solche irrationalen Verkäufe von Investmentfonds künftig zu verhindern, sollten die Aufsichtsbehörden für den Finanzmarkt eingreifen können.
Stand: 07.02.2018; Mehr Infografiken finden Sie bei Statista
Konkret empfiehlt der Ausschuss, dass die Rücknahme von Fondsanteilen in Notlagen künftig beschränkt oder zeitweise ausgesetzt werden solle. Dazu könne der Verkauf mit einer Gebühr verteuert werden. Diese Strafsteuer könnte rationale Investoren zwar von einem übereilten Verkauf abhalten. Panische Privatanleger jedoch dürften die Extrakosten nicht aufhalten.
Als härtere Maßnahme erwägt der ESRB daher auch so genannte Redemption Gates. Sie beschränken den Anteil der Fondsanteile, die ein Fondsbesitzer pro Handelstag verkaufen darf. „Um Risiken aus größeren Anteilrückgaben bei offenen Publikumsfonds besser steuern zu können, sollten in Deutschland geeignete Instrumente wie ‚Gates‘ eingeführt werden“, zitiert die Süddeutsche Zeitung den deutschen Fondsverband BVI.
Von: Christian Hilmes
Quelle: Das Investment