Die Bafin hat kürzlich klargestellt, dass auch für Robo-Advice-Angebote dieselben aufsichtsrechtlichen Anforderungen einzuhalten sind, wie anlässlich der klassischen, sprich persönlichen Anlageberatung. Rechtsanwalt Philipp Mertens beleuchtet die daraus folgenden Konsequenzen für entsprechende Angebote.Zunehmend verwenden Verbraucher automatisierte Tools, also Werkzeuge, um ihre Finanzen zu verwalten, sich über Produkte zu informieren beziehungsweise verschiedene Angebote zu vergleichen oder gar Produktabschlüsse zu tätigen. Entsprechende Angebote entstehen mittlerweile in allen Bereichen der Bank-, Versicherungs- und Wertpapierdienstleistungen.
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