Zu den Niedrigzinsen gesellen sich mittlerweile die Negativzinsen. Auch für Stiftungen ist das relevant. Wie man mit diesen umgehen kann und warum Tatenlosigkeit zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung führen kann, erklären zwei Stiftungsexperten.
Negativzinsen hatte niemand auf dem Plan. Nicht der historische Gesetzgeber, als er vor über 100 Jahren die für Stiftungen elementar wichtigen Regelungen zur Fruchtziehung ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufnahm. Und auch nicht die Stiftungs- und Aufsichtspraxis, als sie fixiert auf das Vermögenserhaltungsgebot eine stark Geldwert-orientierte Anlagepolitik für Stiftungen etablierte.
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