2018 greift die Investmentsteuerreform und mit ihr die Steuerpflicht auf Fondsebene. Ob gemeinnützigen Stiftungen daraus Nachteile entstehen, erklärt Mario Kuppe, Steuerberater-Syndikus der Deutsche Oppenheim Family Office.Am 1. Januar 2018 kommt es zu einem grundlegenden Systemwechsel bei der Besteuerung von Investmentfonds: Aus dem heutigen transparenten Besteuerungsregime für alle Fonds wird ein pauschales System für Publikumsfonds und ein optional transparentes für Spezialfonds.Dieser Beitrag konzentriert sich auf die häufig im Vermögen von gemeinnützigen Stiftungen anzutreffenden Publikumsfonds.
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