Die Investmentsteuerreform tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das betrifft unter anderen auch privatnützige Familienstiftungen. Inwiefern erklären die beiden Steuerrechtsexperten Claus Jochimsen-von Gfug und Tim Zinowsky.
Im Juni des vergangenen Jahres hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Investmentsteuerreform (InvStRefG) eine grundlegende Änderung der Investmentbesteuerung beschlossen. Durch die verabschiedeten Neuerungen kommt es zu einem tiefgreifenden Wandel der Besteuerung von Anlagen in Investmentfonds und zu einer in weiten Teilen deutlichen Erhöhung der Steuerbelastung von Fondsinvestments. Diese Neuerungen betreffen auch privatnützige Familienstiftungen, die im Stiftungsvermögen Fondsanteile halten.
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