SJB | Korschenbroich, 23.12.2014. Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuergesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Besonders aufhorchen lässt, dass sich Familienunternehmen auf die fortwirkenden Regelungen bis zu einer Gesetzesnovelle nicht gänzlich verlassen können. Eine exzessive Ausnutzung sei nicht geschützt. Die Details und Handlungsempfehlungen.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Erbschaftsteuer (Dokument zu den Leitsätzen des Urteils: 1 BvL 21/12) verkündet. Danach sind die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13 a, 13b ErbStG) wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1 GG) verfassungswidrig. Wie geht es weiter?
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