Private Banking: Die Folgen des Erbschaftsteuer-Urteils

sjb_blog_privatebanking_300_200_I SJB | Korschenbroich, 23.12.2014. Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuergesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Besonders aufhorchen lässt, dass sich Familienunternehmen auf die fortwirkenden Regelungen bis zu einer Gesetzesnovelle nicht gänzlich verlassen können. Eine exzessive Ausnutzung sei nicht geschützt. Die Details und Handlungsempfehlungen.

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Erbschaftsteuer (Dokument zu den Leitsätzen des Urteils: 1 BvL 21/12) verkündet. Danach sind die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13 a, 13b ErbStG) wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1 GG) verfassungswidrig. Wie geht es weiter?

...Weiterlesen im Private Banking Magazin | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: “Hunderte von Milliarden” Potenzial: DWS öffnet ESG-Fonds für Waffen

Die DWS hebt Rüstungsbeschränkungen auf: Durch eine Regeländerung können künftig ESG-Fonds in Verteidigungswerte investieren. Laut Firmenchef Stefan Hoops werden enorme Summen frei – eine Neuausrichtung mit weitreichenden Folgen für die Fondsbranche.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert