Bisher konnte der Ehepartner im Notfall nicht entscheiden, wenn ein Mensch unfähig war, seinen Willen zu bilden oder sich verständlich zu äußern. Nun hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Eheleute zu diesem Recht bevollmächtigt. Eine aktuelle Bundestagsentscheidung bevollmächtigt Eheleute, medizinische Fragen im Notfall allein zu entscheiden. Der dazugehörige Gesetzentwurf des Bundesrates wurde im Mai 2017 vom Bundestag angenommen. Am 01. Juli 2018 soll die Neuregelung in Kraft treten. Sie gilt nicht für getrennt lebende Paare.
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