SJB | Korschenbroich, 24.06.2015. Die Bafin macht der Deutschen Oppenheim Family Office bei der Besetzung des Vorstandes vorerst einen Strich durch die Rechnung. Was darf die Aufsichtsbehörde und welche Möglichkeiten haben Banken?
Die Bafin empfiehlt der Deutschen Oppenheim Dr. Jörn Matthias Häuser vorerst nicht in den Vorstand zu berufen und das Family Office folgt dieser Empfehlung. Bafin-Sprecher Sven Gebauer ordnet für das private banking magazin dieses Prozedere ein. Wie sind die Spielregeln zwischen Aufsicht und Vorstandsetage? Zunächst einmal handelt es sich vom Gesetz her nicht um ein „Genehmigungs- oder Antragsverfahren“. Geschäftsleiter und Vorstände müssen jedoch jederzeit zuverlässig und fachlich geeignet sein.
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