Assenagon | München, 15.02.2019.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang der Bankenkrise haben sich CoCos – also Nachranganleihen von Banken – als hybride Refinanzierungsform von Banken fest etabliert. Diese Anleiheform verfügt über keine feste Fälligkeit, ist aber mit entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten durch den Emittenten ausgestattet. Je näher wir an die entsprechenden Kündigungstermine gelangen, desto spannender ist die Frage, ob und wann ein CoCo gekündigt wird. Im beiliegenden Dokument bewertet Michael Hünseler, unser Head of Credit Portfolio Management, den jüngsten Fall der Banco Santander, die einen ihrer CoCos erstmalig nicht kündigen wird, und beschreibt die Reaktionen des Marktes sowie die Auswirkungen auf unseren Publikumsfonds.
Bei Rückfragen und Anliegen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Michael van Riesen
Managing Director
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