Die ab 2018 geplante Investmentsteuer soll künftig die Erträge von Investmentfonds belasten. Das gilt auch für Fonds, die vor 2009 angeschafft wurden. Doch Anlass zur Panik gebe es dadurch nicht, betont Finanzautor und Portfoliomanager Florian Müller im Interview.
DAS INVESTMENT.com: Der Bestandsschutz für die Steuerfreiheit von Investmentfonds, die vor 2009 erworben wurden, soll mit geplanten Investmentsteuerreform wegfallen. Halten Sie das für gerechtfertigt?
Florian Müller: Die neue Investmentsteuerreform benachteiligt natürlich Investmentfondsbesitzer, welche diese vor Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 erworben haben. Ob es gerechtfertigt ist oder nicht, ist rein subjektiv. An der Situation kann nichts geändert werden und man muss mehr oder minder damit konform gehen.
DAS INVESTMENT.com: Sie sehen also keinen dringenden Handlungsbedarf für deutsche Investoren?
Müller: Ich rate dazu, keine voreiligen Schlüsse auf emotionaler Basis zu treffen. Die Reform bringt zwar einen geringen Nachteil mit sich. Trotzdem werden die Anteilseigner lediglich bei der Besteuerung mit Investmentfondsbesitzern gleichgestellt, welche die Anteile nach dem Jahr 2009 erworben haben. Für die Altbestände und deren Gewinne bis zum Jahr 2018 gilt der Bestandsschutz. Hier droht kein Eingriff und deshalb bleiben diese Gewinne außen vor und steuerfrei.
DAS INVESTMENT.com: Inwieweit sollten Privatanleger ihr Depot umschichten, um die Steuern auf ihre ab 2018 entstehenden Erträge gering zu halten?
Müller: Eine Umschichtung auf Abwägung von steuerlichen Gründen ist meistens der falsche Weg und nicht ratsam. Ein ausgewogenes Portfolio mit einer guten langfristigen Strategie sollte nicht aufgegeben werden. Es gibt auch heutzutage keine anderen steuerfreien Produkte mehr auf dem Markt.
DAS INVESTMENT.com: Sehen Sie eine legale Möglichkeit, die künftige Besteuerung der Erträge von Investmentfonds weitestgehend zu umgehen?
Müller: Ganz ehrlich, nein. Eine Umschiffung des Steuergesetzes ist nicht möglich. Aber ich zahle doch lieber Steuern auf Gewinne, anstatt Verluste zu realisieren. Von daher sollte man der ganzen Reform nicht zu viel Bedeutung beimessen. Ein anderes Thema steht ja ebenfalls zur Debatte, nämlich die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Vermutlich wird diese ab dem Jahr 2017 wegfallen und die Gewinne werden dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Danach würden sich Geringverdiener mit einem Steuersatz von unter 25 Prozent besser stellen und Vielverdiener schlechter. Ein Spitzenverdiener muss dann zukünftig seine Gewinne mit bis zu 42 Prozent versteuern.
Von: Christian Hilmes
Quelle: DAS INVESTMENT.