Das Beratungsprotokoll ist passé. Privatkunden erhalten von ihrem Anlageberater stattdessen die sogenannte Geeignetheitserklärung. Die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Dokumenten erklärt aktuell die deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin.Mit dem Umsetzen der Vorgaben aus der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II hierzulande löste die Geeignetheitserklärung das Beratungsprotokoll ab. Dieses neue Dokument müssen Banken und Finanzdienstleister seit Anfang dieses Jahres Privatkunden im Anschluss an eine Anlageberatung bereitstellen.Das biete dem Verbraucher „einen deutlichen Mehrwert“, heißt es in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe ihres Bafin-Journals.
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