Das Finanzministerium will den Garantiezins für Versicherer abschaffen. Stimmt das Parlament zu, werden große Versicherer die Mindestverzinsung im neuen Jahr nicht mehr anwenden müssen. Wie Maklerpools zu diesem Plan stehen, erfuhr DAS INVESTMENT.com.
Das aktuelle Niedrigzinsumfeld belastet viele Lebensversicherer. Auch eine Absenkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent Anfang des Jahres hat daran nicht viel verändert. Jetzt stellt das Bundesfinanzministerium das gesamte Konzept infrage: Es plant, den Garantiezins abzuschaffen. DAS INVESTMENT.com befragte Maklerpools, wie sie zu diesem Vorhaben stehen.
Die Meinungen der Vorstände von Jung, DMS & Cie., Maxpool und Fondskonzept gehen weit auseinander. Wer in der Abschaffung des Garantiezinses absolut kein Problem für die Lebensversicherer sieht und für wen dieser Schritt das Ende dieser Vorsorgeform einläutet, lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie.:
“Das ist sehr schade, weil damit praktisch ein gesamtes Produktsegment obsolet wird, das in der Vergangenheit hohe Beliebtheit und Vertrauen bei Kunden gewonnen hat. Auf der anderen Seite muss man die Nöte der Versicherer auch verstehen, da es in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld nichts bringt, weiter Garantiehöhen vorzuschreiben, die Anbieter in Existenznöte bringen würde. Wirtschaftlich trifft uns die Gesetzesnovelle nicht sonderlich, weil wir Pools längst unser Lebensversicherungsgeschäft auf Fondsleben- und Biometrie-Produkte ausgerichtet haben.”
Hans-Jürgen Bretzke, Vorstand von Fondskonzept:
“Der Referentenentwurf zur Abschaffung des Garantiezinses kommt als weiterer Mosaikstein für die seit Jahren schwindende Attraktivität von kapitalbildenden Lebensversicherungen. Es ist damit auch in Deutschland an der Zeit, sich von dieser Vorsorgeform endgültig zu verabschieden und wie in anderen Ländern mehr auf Sachwertanlagen wie Aktien und Aktienfonds zu setzen.”
Maxpool-Geschäftsführers Oliver Drewes:
“Soweit wir die Aussagen verstanden haben, ist es nicht ganz richtig von der Abschaffung des Garantiezinses zu sprechen. Vielmehr ist nach unserer Einschätzung gemeint, dass die gesetzliche Vorgabe des Gerantiezinssatzes abgeschafft werden soll, also die Definition der Höhe. Somit könnten Lebensversicherer selbst entscheiden, welche Höhe sie als garantierte Verzinsung in ihre Produkte einpreisen. Möglicherweise würden Lebensversicherer die Gelegenheit nutzen und die garantierte Verzinsung reduzieren. Einige Versicherer würden sie sicherlich ganz wegfallen lassen. Perspektivisch ist dann aber ja auch eine Entwicklung in die andere Richtung denkbar. Wohlgemerkt kann diese Flexibilität immer nur für neue abzuschließende Verträge gemeint sein. Aus unserer Sicht ist diese Flexibilität ein Mehrwert für die Produktentwicklung und sicherlich ein Motor für die Innovationsfreude der Gesellschaften. Der derzeit gültige Garantiezins in Höhe von 1,25 Prozent ja schon lange nicht mehr so attraktiv, dass er um jeden Preis gehalten werden müsste. Insofern begrüße ich diese neu in Aussicht gestellte Flexibilität in der Produktlandschaft.”
Von: Svetlana Kerschner
Quelle: DAS INVESTMENT.