Welche Punkte aus dem Mifid-II-Katalog werden aus ihrer Sicht in der Praxis am problematischsten für den Vermittler umzusetzen sein? Diese Frage stellte DAS INVESTMENT.com den Chefs von fünf Maklerpools. Hier die Antworten.
Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender Jung, DMS & Cie.: Product Governance
„Ich denke, das werden die neuen Product-Governance-Bestimmungen sein: Der Gesetzgeber wird von Maklern sowohl die Kontrolle der Einhaltung einer von den Produktgebern vorzugebenden Zielmarktdefinition, als auch regelmäßige Erfahrungsberichte einfordern sowie das Zurückspielen der erforderlichen Kontrolldaten an die Produktgeber.
Alle diese Anforderungen sind nur mithilfe eines guten Pools mit angemessenem Aufwand von einem Investment- und Fondspolicenvermittler zu erfüllen. Allein die Sinnhaftigkeit lässt sich nicht auf ersten Blick erschließen: Solange keinem Marktteilnehmer wirklich klar ist, wie eine solche Zielmarktdefinition insbesondere für defensive Produkte aussehen kann (für wen eignet sich ein breit diversifizierter Mischfonds eigentlich nicht?), fällt es auch schwer, sich vorzustellen, wie dadurch der Kundenschutz wirklich verbessert werden soll.“
Hans-Jürgen Bretzke, Vorstand von Fondskonzept: „Die Zeiten der einfachen Bestandsvergütung sind vorbei“
„Der größte Aufwand wird die Anpassung eingefahrener Prozesse und gegebenenfalls diejenige an neue gesetzliche, aber auch vom Markt geforderte Dienstleistungen sein.
Die Zeiten der einfachen „Bestandsvergütung“ sind vorbei. Der Makler hat jedoch unserer Meinung nach alle Möglichkeiten, sich auch nach Mifid II so zu positionieren, dass er seinen Geschäftsbetrieb profitabel halten und stetiges Wachstum bei den Umsatz- und Kundenzahlen generieren kann.“
Eric Förster, Leiter Investment und Asset Management bei Maxpool: Zuwendungen und Konzeption der Produkte
„Die Richtlinie wird alle Bereiche des Vertriebszyklus berühren. Wahrscheinlich wird beim Thema Zuwendungen und bei der Konzeption der Produkte die aufwendigste Thematik herrschen. Bei der „Erstellung“ des Produktes muss nun bereits berücksichtigt werden, an welchen Anleger das Produkt zu verkaufen ist. Das ist sehr komplex.
Zudem ist die Kontrolle des Tatbestands „Mehrwert liefern für vertriebliche Leistung“ (Vertriebsfolgeprovision) sehr schlecht zu beweisen, so dass einerseits Fondsgesellschaften neue Preismodelle für Fonds anbieten müssen, andererseits der Vertrieb stärker auf Beratungsentgelte umstellen muss.“
BCA-Vorstand Frank Ulbricht: Telefonaufzeichnung und Product Governance
„Die Telefonaufzeichnung wird hier mit Sicherheit ein wichtiger Punkt sein, aber auch die geplanten Product-Governance-Vorschriften mit der entsprechenden Zielmarktbestimmung. Gerade zu diesem Thema aber auch in puncto Provisionsoffenlegung können Vermögensverwaltungslösungen wie unser Private Investing eine effiziente Lösung für die bevorstehenden Regulierungsmaßnahmen sein.“
Martin Steinmayer, Vorstand der Netfonds Gruppe: „Die technischen Anpassungen werden enorm sein“
„Die technischen Anpassungen werden enorm sein. Viele Details werden sich noch ergeben. Mit viel Fleiß und erheblichen Investitionen werden wir diese Hürde für unsere Partner nehmen. Persönlich muss ich sagen, dass mir das Thema Taping „nicht schmeckt“.
Eine gesunde Beziehung zwischen Berater und Kunden besteht nicht nur aus der reinen Beratung und Vermittlung. Das Aufzeichnen von Telefonaten ist speziell für diese gegenseitige Vertrauensbildung ein Hemmnis. Aus meiner Sicht als „Kunde“ akzeptiere ich dieses Verfahren bei meinem Telefonanbieter – aber nicht bei meinem Berater.“
Quelle: Das Investment