Das Investment: Warnen Makler zu Unrecht vor Knip, Friendsurance & Co.?

sjb_werbung_das_investment_300_200FinTechs wie Knip, Friendsurance oder Feelix bauen ihre Geschäftsmodelle auf der Bestandsübertragung auf und übernehmen dabei die Betreuung für Versicherungsverträge ohne die Verträge vorher anzusehen. Einige Makler warnen vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken. Ob sie damit Recht haben, erklärt Fin Morten Ralf vom Maklerpool Blaudirekt.

Der Beitrag wurde uns freundlicherweise von Blaudirekt zur Verfügung gestellt.

Man haftet für das was man tut

Auch Makler haften nur für Schäden, die sie selbst verursacht haben. Wird ein Vertrag übernommen, der durch einen anderen Berater vermittelt wurde, haftet der übernehmende Makler weder für Beratung noch für Vermittlung.

Man haftet für Pflichten, die man unerfüllt lässt

Nach Auffassung einiger Gerichte haben Makler regelmäßige „Begehungspflichten„. Das heißt Makler müssen regelmäßig prüfen, ob ein Versicherungsschutz noch zum Bedarf des Kunden passt.

Übernimmt ein Makler einen Bestandsvertrag, sollte er demnach zeitnah prüfen, ob der Vertrag bedarfsgerechtist. Eine gedankenlose Übernahme von Verträgen in denen der Makler zu dieser Prüfung nicht in der Lage ist (beispielsweise für ihm nicht vertraute Deckungsrisiken – Gewerbe?), sollte er lieber lassen.

Für gut standardisierte Produkte aus dem Privatkundensegment (Haftplicht, Hausrat, etc.) dürften sich überschaubare Risiken ergeben.

Emotionale Abwägung täuscht

Eine vollkommen unbedarfte Übernahme von Verträgen birgt Risiken. Einfach Bestandsprovisionen einkassieren ohne etwas dafür zu tun, birgt das Risiko für eine unterlassene Überprüfung und für vernachlässigte Betreungspflichten zu haften. Das gilt allerdings auch für das selbst vermittelte Geschäft.

Das erfahrene Kollegen die Übertragung eines Vertrages oft für risikoreicher als den Neuabschluss halten, liegt vor allem daran, dass sie unbekannten Kollegen misstrauen. Hat der vorher beratende Kollege wirklich einen guten Job gemacht? Tatsächlich ist dies eine irrationale Angst vor dem Unbekannten. Sie hat auf das Risiko des Übernehmers keinen Einfluss.

Haftung für Bestandsübernahmen geringer als für Neuverkauf?

Eine Grafik macht die Einschätzung deutlicher. Die Haftung nach Bestandsübernahmen ist nur eine Teilmenge aus der gesamten Maklerhaftung.

13bild

Die Haftung des Maklers kann neben Beratungsfehlern auch aus Fehlern in der Vermittlung (beispielsweise fehlerhafter Deckungsauftrag), der Betreuung (z.B. unterlassene Informationen über Schutzverlust nach Mahnung) oder mangelnder Prüfung (immer noch bedarfsgerecht nach 2-3 Jahren?) resultieren.

Bei einer Bestandsübernahme kann der Übernehmer weder für Fehler aus der Beratung noch für Fehler im Vermittlungsprozess haften, da er diese Dienstleistungen nicht erbracht hat. Für die Prüfung (unmittelbar nach Übernahme und dann regelmäßig alle paar Jahre) und die laufende Betreuung haftet er ebenso wie bei einem selbst vermittelten Vertrag.

Die Haftung für Prüfung und Vermittlung sind also eine Teilmenge der Gesamt-Maklerhaftung. Die möglichen Risiken sind daher mathematisch und kaufmännisch betrachtet zwingend geringer.

Von: Fin Morten Ralf, Blaudirekt

Quelle: Das Investment

Siehe auch

Fundview: Müssen unabhängige Vermögensverwalter mehr in Marketing-Tätigkeiten investieren?

Laut einer Allianz-Studie liegt vor allem bei Deutschen noch immer viel Geld auf dem Sparbuch. Was muss die Vermögensverwaltungs-Branche machen, damit potenzielle Kunden ihr Geld unabhängigen Vermögensverwaltern anvertrauen? Frank Engel vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter gibt Einblicke.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert