Das Investment: 5 Gründe, warum die Abgeltungssteuer abgeschafft gehört

sjb_werbung_das_investment_300_200Die Abgeltungssteuer soll in den kommenden Jahren abgeschafft werden. Das planen SPD-, Grünen- und Unions-Politiker. DAS INVESTMENT.com hat fünf Gründe zusammengestellt, warum das eine gute Idee ist.

1. Abgeltungssteuer bevorzugt Kapitalerträge gegenüber Einkünften aus eigener Arbeit und ist daher verfassungswidrig

„Angestellte Arbeitnehmerinnen, Ärzte, Steuerberaterinnen und Handwerker werden progressiv besteuert und zahlen oberhalb von rund 53.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 42 Prozent Steuersatz, während Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe, etwa Zinsen, seit Einführung der Abgeltungsteuer mit nur 25 Prozent besteuert werden“, erklären die Grünen-Politiker, die die pauschale Steuer abschaffen wollen. Damit verstoße die Abgeltungssteuer gegen die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung aller Einkunftsarten.

2. Abgeltungssteuer vergrößert die Schere zwischen arm und reich.

Vor allem der wohlhabende Teil der Bevölkerung erzielt Kapitalerträge. Eine niedrigere Besteuerung von Kapitalerträgen entlastet deshalb überproportional Personen mit sehr hohem Einkommen, meinen die Abgeltunsgsteuer-Kritiker.

3. Eine pauschale Besteuerung von allen Kapitaleinkünften ist ungerecht.

Bei der Abgeltungssteuer werden Dividenden genauso besteuert wie Zinserträge. Im Gegensatz zu Zinserträgen handelt es sich bei den Ausschüttungen an Aktionäre aber um Nachsteuerdividenden: die Gewinne wurden also bereits von Unternehmen über die Körperschaftsteuer versteuert.

4. Mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches von Konteninformationen ist das Steuerflucht-Argument obsolet geworden.

Die Abgeltungsteuer wurde unter anderem eingeführt, um Steuerflucht einzudämmen („Besser 25 Prozent von X als 42 Prozent von nichts“). Nun wurde das Gesetz zum automatischen Informationsaustausch von Konteninformationen verabschiedet. Damit erhalten die deutschen Finanzbehörden ab 2016 automatisch sämtliche Informationen über ausländische Konten von in Deutschland ansässigen und steuerpflichtigen Personen. „Eine effektive Besteuerung von Kapitalerträgen ist damit auch ohne Abgeltungsteuer gesichert“, so die Grünen.

5. Faktische Doppelbesteuerung der Gewinnausschüttungen ausländischer Unternehmen

Schüttet ein ausländisches Unternehmen Dividenden an deutsche Aktionäre aus, werden diese sofort mit der Quellensteuer belastet. In Deutschlandkommt dann noch die Besteuerung durch die Abgeltungssteuer hinzu. Da diese Doppelbesteuerung nicht zulässig ist, kann der Anleger sich sein Geld rein theoretisch zurückholen. Praktisch gestaltet sich dies in einigen Ländern wie Italien oder Spanien sehr schwierig und kann einen langen bürokratischen Kraftakt bedeuten.

Von: Svetlana Kerschner

Quelle: DAS INVESTMENT.

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