Fonds professionell: Provisionsabgabeverbot: Portal zieht vor oberstes Verwaltungsgericht

Alle Versuche zur gütlichen Beilegung sind gescheitert. Nun muss das oberste hessische Verwaltungsgericht im Streit zwischen dem Online-Portal Gonetto und der Bafin entscheiden. Beide Seiten vertreten konträre Ansichten über die Auslegung des Provisionsabgabeverbotes. Der Streit zwischen der Finanzaufsicht Bafin und dem Versicherungsvergleichsportal Gonetto um die Auslegung der Ausnahmen vom Provisionsabgabeverbot wird nun endgültig vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Das oberste Verwaltungsgericht des Bundeslandes hatte zuvor eine Klärung im Eilverfahren abgelehnt. Ebenso war eine vom Gericht vorgeschlagene gütliche Vermittlung zwischen beiden Parteien an der Bafin gescheitert. Damit muss das im hessischen Bensheim ansässige Makler-Start-up ein langwieriges Verfahren durchstehen, wie FONDS professionell ONLINE von Gonetto-Geschäftsführer Dieter Lendle erfahren hat.

...Weiterlesen bei FONDS professionell | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

e-fundresearch: Deutschland: Wege aus dem Stillstand

Im besten Fall sollte das deutsche Wirtschaftswachstum 2024 konstant geblieben sein. Die aktuellen Konsensprognosen gehen von einem Anstieg um 0,6% im Jahr 2025 aus. Dies ist zwar eine Verbesserung, bleibt aber enttäuschend schwach. Kürzlich hat die Bundesbank ihre Prognosen drastisch nach unten korrigiert und rechnet nun für 2025 mit einem Wachstum von nur noch 0,2% …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert