Fondsgesellschaften, die die Anlagebedingungen bestimmter Portfolios ändern, damit Anleger von den neuen steuerlichen Teilfreistellungen profitieren, bekommen eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2018. Diese räumt ihnen das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben ein.
Kapitalverwaltungsgesellschaften haben länger Zeit, um ihre Prospekte anzupassen, wenn sie Anleger in den Genuss der steuerlichen Teilfreistellungen bringen möchten, die das Investmentsteuerreformgesetz vorsieht. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor, das Anwendungsfragen des neuen Gesetzes klärt. Das BMF reagiert damit auf den hohen Aufwand, den eine Änderung der Anlagebedingungen für viele Fondshäuser bedeutet.
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